Wien - Für 161.000 Beschäftigte in der heimischen Metallindustrie (104.000 Arbeiter und 57.000 Angestellte) ist am 1. November das seit 1992 verhandelte einheitliche Entgeltsystem in Kraft getreten. Den neue Einheitslohn für Arbeiter und Angestellte haben die Sozialpartner in äußerst schwierigen Verhandlungen bei der vorjährigen Metaller-KV-Runde ausgehandelt.

Von den verhandelnden Gewerkschaften (Metall-Bergbau-Textil und GPA) wurde die Vereinbarung als "krönender Abschluss" auf dem Weg zur Gleichstellung bezeichnet. Mit dem neuen Gehaltsschema gibt es erstmals auch für Arbeiter automatische Vorrückungen.

Arbeiter und Angestellte werden nach dem neuen Gehaltsschema in elf Beschäftigungsgruppen statt bisher 8 Lohngruppen für Arbeiter und 12 Verwendungsgruppen für Angestellte eingeteilt. Vorgesehen sind fünf Vorrückungen innerhalb von 12 Jahren, zwei Biennalsprünge sind fix, drei variabel. Bei den variablen müssen Betriebsrat und Geschäftsführung einig sein.

Geringere Vorrückungen

Im Gegenzug fallen die automatischen Vorrückungen geringer aus als bis jetzt, sie werden auch zeitlich erstreckt. Während bisher alle zwei Jahre Gehaltssprünge vorgesehen waren, sind Biennalsprünge jetzt nach dem 2., dem 4., dem 6. dem 9. und nach dem 12. Jahr vorgesehen. Auf Grund der vereinbarten Übergangsfristen wird die vollständige Harmonisierung allerdings erst in acht Jahren vollständig vollzogen sein.

Die Verhandlungen um eine Lohn- und Gehaltsharmonisierung haben bereits 1992 begonnen. Damals hatten die Arbeitgeber der Gewerkschaft versprochen, auch den Arbeitern Vorrückungen zuzugestehen. Seit dem Jahr 2000 wurden zwischen Arbeitgebern, Metallergewerkschaft und Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) intensive Gespräche geführt.

2003 hatten sich die Sozialpartner bereits auf ein Einheitliches Entgeltsystem für die Beschäftigten in der Elektro- und Elektronikindustrie geeinigt, das bereits seit Mai 2004 umgesetzt wird. In der Metallindustrie ist die Lohn- und Gehaltsharmonisierung am 1. November in Kraft getreten. Die Unternehmer gehen dafür von jährlichen Kosten von einem Prozent der Lohnsumme für die nächsten drei Jahre aus. (APA)