Salzburg - Die im WEB-III-Strafprozess rechtskräftig
verurteilten ehemaligen drei Manager der Salzburger Sparkasse AG
haben sich mit jenen 118 WEB-Geschädigten, die sich als
Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen haben, verglichen.
Die beiden ehemaligen Vorstandsdirektoren Gerhard Schmid und Klaus
Buttenhauser sowie der Kreditmanager Josef K. zahlen an die
geschädigten Anleger 856.000 Euro, teilte Geschädigten-Anwalt Werner
Steinacher am Montag in einer Aussendung mit.
120 durch die Anwaltskanzleien Werner Steinacher, Manfred Korn und
Rudolf Tobler vertretenen Geschädigten wurde vom Gericht
Schadenersatz für 1,2 Million Euro verlorenes Kapital zuerkannt.
Inklusive der Zinsen und der Verfahrenskosten hätten die drei
verurteilten Manager 2,2 Millionen Euro aufzubringen gehabt. "Um
endlich einen schnellen und realen Zahlungseingang ohne mögliche
jahrelange Verschleppungen durch Exekutionen, Privatkonkurse, etc. zu
ermöglichen, einigte man sich auf eine Gesamtsumme von 1,1 Millionen
Euro. 856.000 Euro oder knapp 78 Prozent davon erhalten die
geschädigten Anleger, mit 244.000 Euro bzw. 22 Prozent werden die
Prozesskosten beglichen. Nur zwei der 120 von den drei Kanzleien
vertretenen Geschädigten wollten bei diesem Vergleich nicht
mitmachen, hieß es in der Aussendung.
Betrag heute eingelangt
Der auf die 118 zustimmenden Geschädigten entfallene Betrag von
1.096.193,79 Euro ist heute, Montag, eingelangt. Geschädigten-Anwalt
Steinacher: "Es ist ein schöner Erfolg, wenn nach so langen Jahren
wenigstens einige Geschädigte endlich bares Geld sehen."
Steinacher sieht in dem Vorgehen insgesamt einen "vernünftigen
Kompromiss" und betont den Vorbildcharakter der Einigung: "Ein
ähnlicher Kompromiss im großen Prozess von über 3.200
WEB-Geschädigten gegen die Salzburger Sparkasse würde für diese eine
Zahlung von rund 35 Millionen Euro bedeuten. Diese Summe haben wir
schon im heurigen Frühjahr als Basis für einen Vergleich genannt. Die
Sparkasse spielt auf Zeit und Macht, was angesichts der bisherigen
für die Geschädigten eindeutigen positiven Prozessergebnisse in allen
Straf- und Zivilprozessen für die in die Jahre gekommenen
Geschädigten immer unverständlicher wird", so der Anwalt. (APA)