Salzburg - Die im WEB-III-Strafprozess rechtskräftig verurteilten ehemaligen drei Manager der Salzburger Sparkasse AG haben sich mit jenen 118 WEB-Geschädigten, die sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen haben, verglichen. Die beiden ehemaligen Vorstandsdirektoren Gerhard Schmid und Klaus Buttenhauser sowie der Kreditmanager Josef K. zahlen an die geschädigten Anleger 856.000 Euro, teilte Geschädigten-Anwalt Werner Steinacher am Montag in einer Aussendung mit.

120 durch die Anwaltskanzleien Werner Steinacher, Manfred Korn und Rudolf Tobler vertretenen Geschädigten wurde vom Gericht Schadenersatz für 1,2 Million Euro verlorenes Kapital zuerkannt. Inklusive der Zinsen und der Verfahrenskosten hätten die drei verurteilten Manager 2,2 Millionen Euro aufzubringen gehabt. "Um endlich einen schnellen und realen Zahlungseingang ohne mögliche jahrelange Verschleppungen durch Exekutionen, Privatkonkurse, etc. zu ermöglichen, einigte man sich auf eine Gesamtsumme von 1,1 Millionen Euro. 856.000 Euro oder knapp 78 Prozent davon erhalten die geschädigten Anleger, mit 244.000 Euro bzw. 22 Prozent werden die Prozesskosten beglichen. Nur zwei der 120 von den drei Kanzleien vertretenen Geschädigten wollten bei diesem Vergleich nicht mitmachen, hieß es in der Aussendung.

Betrag heute eingelangt

Der auf die 118 zustimmenden Geschädigten entfallene Betrag von 1.096.193,79 Euro ist heute, Montag, eingelangt. Geschädigten-Anwalt Steinacher: "Es ist ein schöner Erfolg, wenn nach so langen Jahren wenigstens einige Geschädigte endlich bares Geld sehen."

Steinacher sieht in dem Vorgehen insgesamt einen "vernünftigen Kompromiss" und betont den Vorbildcharakter der Einigung: "Ein ähnlicher Kompromiss im großen Prozess von über 3.200 WEB-Geschädigten gegen die Salzburger Sparkasse würde für diese eine Zahlung von rund 35 Millionen Euro bedeuten. Diese Summe haben wir schon im heurigen Frühjahr als Basis für einen Vergleich genannt. Die Sparkasse spielt auf Zeit und Macht, was angesichts der bisherigen für die Geschädigten eindeutigen positiven Prozessergebnisse in allen Straf- und Zivilprozessen für die in die Jahre gekommenen Geschädigten immer unverständlicher wird", so der Anwalt. (APA)