Technisches
Bedenken zu der digitalen Personenbeschreibung kommen aus Datenschützerkreisen. Zwar ist eine Datenspeicherung durch Behörden in Deutschland und der EU nicht erlaubt, außerhalb der bundesdeutschen Grenzen sei dies jedoch möglich, so die Datenschützer. "Darauf habe die deutsche Gesetzgebung keinen Einfluss", entgegnet das BMI. "Der Einreisende muss sich mit den Bestimmungen des jeweiligen Landes auseinandersetzen. Wir empfehlem jedem sich vor der Reise bei der Botschaft zu informieren."
Kontra
Das Argument des Sicherheitsgewinnes wird von den Kritikern zurückgewiesen. Um die Fälschungssicherheit zu verbessern seien keine digitalen Daten notwendig, meint der Chaos Computer Club (CCC). Zudem sollte kein Bürger glauben, "durch Biometrie in den Ausweisen könnten Terroristen gefangen werden. Schließlich haben die Täter in der Vergangenheit immer einen gültigen Ausweis besessen", sagte Andy Müller-Maguhn, Sprecher des CCC. Der ePass behält auch seine Gültigkeit, wenn der Chip nicht mehr funktioniert, wie auch das BMI gegenüber pressetext bestätigte.
Wackelig
Ein weiteres Problem wäre, dass die Technik noch nicht ausgereift sei. Der CCC verweist auf die Studie "Bio-P II" des Bundesdeutschen Amts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). Bei Tests von verschiedenen Techniken seien in einigen Fällen Personen anhand von Scans des Gesichts nicht erkannt worden, führt der CCC an.
Verschlüsselung