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Handymasten, Sendeanlagen und Mobilfunkstationen
Eine Mobilfunkstation umfasst alle Sendeanlagen auf einer Trägerstruktur - Trägerstruktur mit mindestens zwei Mobilfunkstationen gilt als Sharing
Wien - In der Diskussion um die nun doch nicht kommende niederösterreichischen Handymasten-Steuer und die gemeinsame Nutzung von Standorten für Mobilfunk-Sendeanlagen (so genanntes Site-Sharing) werden die Begriffe Trägerstruktur, Mast, Sendeanlage, Mobilfunkstation und Mobilfunkstandort oft mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Im Folgenden eine Definition der einzelnen Begriffe laut der Interessensvereinigung der Mobilfunkbetreiber, FMK
(Forum Mobilkommunikation): Als Trägerstruktur gilt alles, worauf Antennen für eine
Mobilfunksendeanlage direkt oder mit Montagebehelfen angebracht
werden können. Als Mast gilt ein allein situierter Mast, der nur zu dem Zweck
errichtet wurde, Antennen für öffentlichen Mobilfunk in einer
erhöhten Position anzubringen. Handynetzbetreiber bringen in
Österreich ihre Mobilfunkstationen auf von ihnen selbst errichteten
Masten oder auf Fremdmasten wie beispielsweise
Starkstromleitungsmasten, ÖBB-Fahrdrahtmasten oder ORF-Masten an. Bei
Fremdmasten wird also bestehende Mastinfrastruktur von den
Handynetzbetreibern mitbenützt. Als Sendeanlage gilt die Gesamtheit jener Teile einer
Mobilfunkstation bezeichnet, die einem System (GSM 900, GSM 1800 oder
UMTS) zugeordnet sind. Eine Sendeanlage umfasst daher insbesondere
die Antennen und Kabel samt Einhausung für Systemequipment für die
jeweilige Frequenz. Da die Betreiber mehrere Frequenzen im Einsatz
haben, sind in der Regel für jede dieser Frequenzen eigene Antennen,
Kabel und ein eigenes Systemequipment im Einsatz. Auf einer
Mobilfunkstation können mehrere Sendeanlagen angebracht sein. Eine Mobilfunkstation umfasst alle Sendeanlagen eines Betreibers
auf einer Trägerstruktur. Betreibt ein Mobilfunkbetreiber eine, zwei
oder drei Sendeanlagen auf einer Trägerstruktur, gelten diese als
eine Mobilfunkstation. Ein Mobilfunkstandort ist der durch Koordinaten oder eine
Adresse bezeichnete geographische Platz, an dem zumindest eine
Mobilfunkstation aufgebaut ist. Sharing: Sind an einem Mobilfunkstandort auf einer
Trägerstruktur Mobilfunkstationen von mindestens zwei Betreibern
aufgebaut, gilt die Trägerstruktur als gemeinsam genutzt (Sharing)
und der Mobilfunkstandort als gemeinsam genutzter Standort
(Sharing-Standort). Elektromagnetische Felder sind überall in unserer Umwelt zu
finden. Ein Teil von ihnen hat einen natürlichen Ursprung wie die
Felder, die bei einem Gewitter auftreten oder das Sonnenlicht.
Technisch erzeugte elektromagnetische Felder entstehen dort, wo Strom
fließt. Sie werden zum Beispiel bei Radio- und Fernsehprogrammen,
Rettungs-, Polizei- und Betriebsfunk genauso wie beim Mobilfunk zum
Übertragen von Information verwendet. Die elektromagnetischen Felder
unterscheiden sich in ihrer Wellenlänge - je kürzer die Wellenlänge,
desto höher ist die Frequenz. (APA)