Wien - In der Diskussion um die nun doch nicht kommende niederösterreichischen Handymasten-Steuer und die gemeinsame Nutzung von Standorten für Mobilfunk-Sendeanlagen (so genanntes Site-Sharing) werden die Begriffe Trägerstruktur, Mast, Sendeanlage, Mobilfunkstation und Mobilfunkstandort oft mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Im Folgenden eine Definition der einzelnen Begriffe laut der Interessensvereinigung der Mobilfunkbetreiber, FMK (Forum Mobilkommunikation):
  • Als Trägerstruktur gilt alles, worauf Antennen für eine Mobilfunksendeanlage direkt oder mit Montagebehelfen angebracht werden können.

  • Als Mast gilt ein allein situierter Mast, der nur zu dem Zweck errichtet wurde, Antennen für öffentlichen Mobilfunk in einer erhöhten Position anzubringen. Handynetzbetreiber bringen in Österreich ihre Mobilfunkstationen auf von ihnen selbst errichteten Masten oder auf Fremdmasten wie beispielsweise Starkstromleitungsmasten, ÖBB-Fahrdrahtmasten oder ORF-Masten an. Bei Fremdmasten wird also bestehende Mastinfrastruktur von den Handynetzbetreibern mitbenützt.

  • Als Sendeanlage gilt die Gesamtheit jener Teile einer Mobilfunkstation bezeichnet, die einem System (GSM 900, GSM 1800 oder UMTS) zugeordnet sind. Eine Sendeanlage umfasst daher insbesondere die Antennen und Kabel samt Einhausung für Systemequipment für die jeweilige Frequenz. Da die Betreiber mehrere Frequenzen im Einsatz haben, sind in der Regel für jede dieser Frequenzen eigene Antennen, Kabel und ein eigenes Systemequipment im Einsatz. Auf einer Mobilfunkstation können mehrere Sendeanlagen angebracht sein.

  • Eine Mobilfunkstation umfasst alle Sendeanlagen eines Betreibers auf einer Trägerstruktur. Betreibt ein Mobilfunkbetreiber eine, zwei oder drei Sendeanlagen auf einer Trägerstruktur, gelten diese als eine Mobilfunkstation.

  • Ein Mobilfunkstandort ist der durch Koordinaten oder eine Adresse bezeichnete geographische Platz, an dem zumindest eine Mobilfunkstation aufgebaut ist.

  • Sharing: Sind an einem Mobilfunkstandort auf einer Trägerstruktur Mobilfunkstationen von mindestens zwei Betreibern aufgebaut, gilt die Trägerstruktur als gemeinsam genutzt (Sharing) und der Mobilfunkstandort als gemeinsam genutzter Standort (Sharing-Standort).

  • Elektromagnetische Felder sind überall in unserer Umwelt zu finden. Ein Teil von ihnen hat einen natürlichen Ursprung wie die Felder, die bei einem Gewitter auftreten oder das Sonnenlicht. Technisch erzeugte elektromagnetische Felder entstehen dort, wo Strom fließt. Sie werden zum Beispiel bei Radio- und Fernsehprogrammen, Rettungs-, Polizei- und Betriebsfunk genauso wie beim Mobilfunk zum Übertragen von Information verwendet. Die elektromagnetischen Felder unterscheiden sich in ihrer Wellenlänge - je kürzer die Wellenlänge, desto höher ist die Frequenz. (APA)