Erst hat eine Vereinigung von Autoren gegen das neue Bücherprojekt von Google geklagt, jetzt zieht auch der Amerikanische Verband der Buchverlage vor Gericht. Google warf den Klägern eine kurzsichtige Betrachtungsweise des Projekts vor und würdigte Google Pring als "historische Bemühung, damit die Menschen Millionen von Büchern einfacher finden und kaufen können".

Ergebnislose Verhandlungen mit Googel

Die Association of American Publishers kritisierte hingegen, dass den Verlagen durch das Einscannen von Büchern in Bibliotheken ein fortgesetzter Schaden zugefügt werde, der nicht wieder gut gemacht werden könne. Google verletze die Urheberrechte der Verlage, um seine eigenen kommerziellen Interessen voranzutreiben. Verbandspräsidentin Patricia Schroeder sagte, der Klage seien monatelange ergebnislose Verhandlungen mit Google vorausgegangen.

Das im Dezember vergangenen Jahres gestartete und noch im Testlauf befindliche Projekt "Google Print" ermöglicht die Volltextsuche in den in mehreren Bibliotheken eingescannten Büchern. Bei der Trefferliste erscheint eine verkleinerte Abbildung des Buch-Covers. Wird ein Eintrag ausgewählt, kann man drei Seiten des Buchs mit der entsprechenden Stelle des Suchbegriffs einsehen.

Google arbeitet bei dem Projekt mit der öffentlichen Bibliothek New York und den vier Universitätsbibliotheken Harvard, Stanford, Michigan und Oxford zusammen. Außerdem können Verlage ihre Bücher zum Einscannen auch direkt an Google schicken. Sie haben dabei die Möglichkeit, ihren Eintrag mit einem Link für eine Bestellung zu versehen.

Nur zur Einsicht, nicht zur kommerziellen Verwendung

Die Werke der Autoren seien den Bibliotheken nur zur Einsicht der Benutzer verkauft worden und nicht für eine kommerzielle Verwendung, hieß es in der im September eingereichten Klage der Autorengilde (Authors Guild) beim Bezirksgericht Manhattan. Mit der Übernahme eines Buchs in eine Bibliothek werde dieses nicht zum Teil einer frei verfügbaren "Public Domain". Die Erstellung von elektronischen Kopien der Bücher bedeute eine massive und fortgesetzte Copyright-Verletzung. (APA)