Der Europäische Gerichtshof schränkt so genannte "In- House"-Vergaben erneut ein. In einem neuen Urteil (C-458/ 03 vom 13. 10. 05) schließen die Richter ein weiteres "Schlupfloch" für öffentliche Auftraggeber. Künftig können Dienstleistungskonzessionen nicht mehr ohne Weiteres direkt an ausgegliederte Gesellschaften vergeben werden.

"Öffentliche Stellen können sich ein Vergabeverfahren nur dann ersparen, wenn der Auftrag an eine ausgegliederte - rechtlich selbstständige - Gesellschaft geht, über die die öffentliche Stelle eine Kontrolle ausübt wie über eine eigene Dienststelle, und wenn diese Gesellschaft ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft erbringt, die ihre Anteile innehat. Nicht zulässig ist die Beteiligung eines privaten Unternehmens an dieser Gesellschaft", erklärt Anwalt und Vergaberechtsexperte Johannes Schramm.

Anlass für das Urteil war ein "In-House"-Auftrag der Südtiroler Gemeinde Brixen. Diese wandelte im Jahr 2001 die Stadtwerke Brixen in eine AG um. Das Aktienkapital wurde zu 100 Prozent von der Gemeinde gehalten, die allerdings wegen nationaler Vorschriften nur bis 2003 der einzige Aktionär bleiben durfte.

2002 unterzeichneten die Gemeinde und die Stadtwerke Brixen AG eine Vereinbarung über den Betrieb eines Parkplatzes mit etwa 200 Stellplätzen für einen Zeitraum von neun Jahren. Die Parking Brixen GmbH, die einen anderen Parkplatz in der Gemeinde betrieb, focht die Vergabe an und forderte eine öffentliche Ausschreibung.

Dies sieht auch der EuGH so: bei dem Auftrag habe es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession gehandelt, die kein rechtskonformes "In-House"-Geschäft darstelle. Zwar sind Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich der entsprechenden EU-Richtlinie ausgenommen, die öffentlichen Stellen haben aber dennoch die Grundregeln des EG-Vertrages und den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter zu beachten. Demnach seien die vom EuGH entwickelten Kriterien für eine rechtskonforme "In-House"-Vergabe auch bei Dienstleistungskonzessionen zu beachten.

Volle Kontrolle

"Eine 'In-House'-Vergabe einer Dienstleistungskonzession ist daher nur dann zulässig, wenn die öffentliche Stelle über die konzessionierte Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und diese Einrichtung hauptsächlich für die öffentliche Stelle arbeitet", erklärt Schramm.

Die Stadtwerke Brixen AG aber verfügen über ein solch großes Maß an Selbstständigkeit, dass die nötige Kontrolle der Gemeinde über die AG ausgeschlossen ist. (RA-Media, (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.10.2005)