Linz – Die Linzer Polizei bekräftigte am Mittwoch, dass der Tod des 18-jährigen Schubhäftlings Yankuba C. nichts mit einer überhitzten Zelle zu tun gehabt habe. Am 4. Oktober, als der junge Mann aus Gambia in Einzelhaft verstorben war, sei die Heizung gar nicht in Betrieb gewesen.

Wie berichtet, hatte sich Yankuba C. im Hungerstreik befunden. Ein Amtsarzt stellte erste "Austrocknungssymptome" fest, weshalb der Schubhäftling im AKH Linz genauer untersucht werden sollte. Dort soll er sich aber aggressiv verhalten haben, die Untersuchung wurde abgebrochen, C. daraufhin in die Spezialzelle gesperrt, wo er schließlich verstarb. Die Obduktionsergebnisse stehen noch aus.

In der Vergangenheit gab es offenbar immer wieder Beschwerden über die Zellentemperatur. "Bei uns sind vier Telefonate eingegangen, in denen ehemalige Schubhäftlinge von zu heißen Zellen berichteten", berichtete Gülcan Gigl, Sprecherin der Plattform Zivilcourage, im Standard-Gespräch. Auch für Schubhaftbetreuer ist das nichts Neues. "Es hat in den Jahren 1995/96 schon Häftlinge gegeben, die über die Hitze in der Zelle geklagt haben, danach gab es dann keine Beschwerden mehr. Außerdem sind auch immer wieder welche dabei, denen es zu kalt ist", erläutert Vesna Kolic vom Verein Menschenrechte auf Anfrage.

Gülcan Gigl erhebt auch andere Vorwürfe: "Laut unseren Informationen hat es für Yankuba weder psychologische noch therapeutische Betreuung gegeben." Kolic weist dies entschieden zurück: "Es hat vom ersten Tag an eine optimale Versorgung gegeben."

Die NGOs kontaktierten jetzt einen Anwalt, um die Rechtmäßigkeit der Schubhaft zu prüfen. "Man hat Yankuba eingesperrt, weil man seine Identität nicht kannte. Uns ist es gelungen, innerhalb von 24 Stunden seinen Bruder in Hamburg ausfindig zu machen", so Gigl. Auch dem Standard war es relativ rasch möglich, Details über Yankuba C. zu erfahren. Eine Anfrage beim Wiener Magistrat genügte. Aufseiten der Polizei verweist man freilich auf den offiziellen Amtsweg: Natürlich habe man den Namen gewusst, unter anderem, da der 18-Jährige wegen Suchtgiftdelikten bereits in Wien im Gefängnis saß. Eine offizielle Bestätigung der Identität könne aber nur das Heimatland geben. Ein entsprechendes Heimreisezertifikat hatte man bei der Botschaft in Gambia bereits angefordert.

Für den Verein Menschenrechte steht die Identität nach eigenen Angaben nicht im Vordergrund: "Es zählt der Mensch. Und wenn der Schubhäftling sagt, er heißt Kofi Annan, ist mir das auch egal", so Vesna Kolic.(Markus Rohrhofer, DER STANDARD Printausgabe 13.10.2005)