Tokio - Ein japanisches Gericht hat am Mittwoch eine Sammelklage von 159 Bürgern gegen die Pilgerfahrten von Ministerpräsident Junichiro Koizumi zum umstrittenen Yasukuni-Schrein abgewiesen. In dem shintoistischen Nationalheiligtum werden auch die Protagonisten des japanischen Militarismus wie der von einem internationalen Militärgericht als Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilte und 1948 hingerichtete Ex-Premier General Hideki Tojo verehrt. Die Nachrichtenagentur Kyodo berichtete, der Hohe Gerichtshof von Takamatsu habe nicht darüber geurteilt, ob die Besuche Koizumis den Grundsatz der Trennung zwischen Staat und Religion verletzten.

Koizumi besuchte Schrein "als Privatmann"

Das hatte Ende September der Hohe Gerichtshof von Osaka in einem Grundsatzurteil festgestellt. Zuvor hatte wiederum ein Gericht in Tokio erklärt, Koizumi habe den Schrein als "Privatmann" und nicht in seiner Eigenschaft als Regierungschef besucht. Wallfahrten japanischer Politiker zu dem Schrein rufen regelmäßig große Empörung in den ehemals von Japan besetzten Staaten hervor.

Chinas Staats- und Parteichef Hu Jintao hatte die japanische Führung in einer Rede aufgerufen, ihren Entschuldigungsworten für die vor und während des Zweiten Weltkriegs in China begangenen Kriegsverbrechen konkrete Taten folgen zu lassen. Hu beschwerte sich über japanische Persönlichkeiten, die immer noch die Gräueltaten während der japanischen Besetzung Chinas leugnen würden. In China war es im Frühjahr zu schweren anti-japanischen Ausschreitungen gekommen, nachdem in Japan Schulbücher erschienen waren, in denen japanische Kriegsverbrechen verharmlost wurden. Der chinesisch-japanische Krieg hatte im Juli 1937 begonnen. In Nanking metzelte das japanische Militär bis zu 300.000 Chinesen nieder. Bereits 1932 hatten die Japaner in der von ihnen besetzten Mandschurei den Marionettenstaat "Mandschukuo" errichtet. (APA/AP/AFP)