Tokio - Ein japanisches Gericht hat am Mittwoch eine
Sammelklage von 159 Bürgern gegen die Pilgerfahrten von
Ministerpräsident Junichiro Koizumi zum umstrittenen Yasukuni-Schrein
abgewiesen. In dem shintoistischen Nationalheiligtum werden auch die
Protagonisten des japanischen Militarismus wie der von einem
internationalen Militärgericht als Hauptkriegsverbrecher zum Tode
verurteilte und 1948 hingerichtete Ex-Premier General Hideki Tojo
verehrt. Die Nachrichtenagentur Kyodo berichtete, der Hohe
Gerichtshof von Takamatsu habe nicht darüber geurteilt, ob die
Besuche Koizumis den Grundsatz der Trennung zwischen Staat und
Religion verletzten.
Koizumi besuchte Schrein "als Privatmann"
Das hatte Ende September der Hohe Gerichtshof von Osaka in
einem Grundsatzurteil festgestellt. Zuvor hatte
wiederum ein Gericht in Tokio erklärt, Koizumi habe den Schrein als
"Privatmann" und nicht in seiner Eigenschaft als Regierungschef
besucht. Wallfahrten japanischer Politiker zu dem Schrein rufen
regelmäßig große Empörung in den ehemals von Japan besetzten Staaten
hervor.
Chinas Staats- und Parteichef Hu Jintao hatte die japanische
Führung in einer Rede aufgerufen, ihren Entschuldigungsworten für die
vor und während des Zweiten Weltkriegs in China begangenen
Kriegsverbrechen konkrete Taten folgen zu lassen. Hu beschwerte sich
über japanische Persönlichkeiten, die immer noch die Gräueltaten
während der japanischen Besetzung Chinas leugnen würden. In China war
es im Frühjahr zu schweren anti-japanischen Ausschreitungen gekommen,
nachdem in Japan Schulbücher erschienen waren, in denen japanische
Kriegsverbrechen verharmlost wurden. Der chinesisch-japanische Krieg
hatte im Juli 1937 begonnen. In Nanking metzelte das japanische
Militär bis zu 300.000 Chinesen nieder. Bereits 1932 hatten die
Japaner in der von ihnen besetzten Mandschurei den Marionettenstaat
"Mandschukuo" errichtet. (APA/AP/AFP)