Wien - Es gebe "für die SPÖ keinen Grund, dem Gesetz zur Reform des Staatsbürgerschaftsrecht zuzustimmen". Das stellte SPÖ-Menschenrechtssprecher Walter Posch am Montag bei einer Pressekonferenz klar. Er sehe keinen Handlungsbedarf, zumal die Einbürgerungsquote seit 2002 rückläufig sei. Insgesamt stehe die Sprache, die das geplante Gesetz spreche, "in der Tradition der FPÖ-Ausländerfeindlichkeit".

Nicht einmal vier Prozent der Einbürgerungen seien im Jahr 2004 vorzeitig erfolgt. Da das Gesetz nur die vorzeitigen Einbürgerungen neu regle, gebe es keine stichhaltigen Gründe für die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. Dass es eine eigene Regelung für Personen mit Naheverhältnis zu terroristischen Organisationen gebe, ist für Posch ein Indiz dafür, dass das Innenministerium sich "in phobischen Angstzuständen" befinde. "Ich möchte gerne wissen, wie viele Terroristen wir in den letzten Jahren eingebürgert haben", fragte der Menschenrechtssprecher.

Außerdem ist Posch ein Anhänger des Bodenrechts "ius soli", bei dem die Staatsbürgerschaft nicht nach dem Grundprinzip der Abstammung, sondern des Geburtsortes vergeben wird. "Wer in Österreich geboren wird und aufwächst, soll auch Staatsbürger werden", so Posch. Die SPÖ werde daher dem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen. (APA)