Nicht einmal vier Prozent der Einbürgerungen seien im Jahr 2004 vorzeitig erfolgt. Da das Gesetz nur die vorzeitigen Einbürgerungen neu regle, gebe es keine stichhaltigen Gründe für die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. Dass es eine eigene Regelung für Personen mit Naheverhältnis zu terroristischen Organisationen gebe, ist für Posch ein Indiz dafür, dass das Innenministerium sich "in phobischen Angstzuständen" befinde. "Ich möchte gerne wissen, wie viele Terroristen wir in den letzten Jahren eingebürgert haben", fragte der Menschenrechtssprecher.
Inland
Posch: SPÖ will Reform des Staats­bürgerschafts­gesetzes nicht zustimmen
Menschenrechtssprecher: Sprache des geplanten Gesetzes stehe in der "Tradition der Ausländerfeindlichkeit"
Wien - Es gebe "für die SPÖ keinen Grund, dem Gesetz zur
Reform des Staatsbürgerschaftsrecht zuzustimmen". Das stellte
SPÖ-Menschenrechtssprecher Walter Posch am Montag bei einer
Pressekonferenz klar. Er sehe keinen Handlungsbedarf, zumal die
Einbürgerungsquote seit 2002 rückläufig sei. Insgesamt stehe die
Sprache, die das geplante Gesetz spreche, "in der Tradition der
FPÖ-Ausländerfeindlichkeit".
Außerdem ist Posch ein Anhänger des Bodenrechts "ius soli", bei
dem die Staatsbürgerschaft nicht nach dem Grundprinzip der
Abstammung, sondern des Geburtsortes vergeben wird. "Wer in
Österreich geboren wird und aufwächst, soll auch Staatsbürger
werden", so Posch. Die SPÖ werde daher dem Gesetzesvorschlag nicht
zustimmen. (APA)