Bild nicht mehr verfügbar.

Die Musikindustrie fordert effizientere Rechte-Verwertungsgesellschaften, um die Verbreitung von Musik im Internet zu fördern.

Bild: Reuters/ERIKO SUGITA

Die Musikindustrie fordert effizientere Rechte-Verwertungsgesellschaften, um die Verbreitung von Musik im Internet zu fördern. Die EU-Kommission solle regeln, wie ein Anbieter die Rechte zur Verbreitung eines Songs zentral bei einer Gesellschaft erwerben kann, Fordern Vertreter der Musikindustrie und digitaler Medien bei einer Podiumsdiskussion anlässlich der Popkomm in Berlin. Derzeit werden die Musikrechte von nationalen Gesellschaften wie der Gema oder der AKM geregelt, ein Vertreter der EU-Kommission hatte die angekündigte Präsentation eines gemeinsamen Papiers bei der Popkomm kurzfristig abgesagt.

Vorbild USA

Vorbild beim digitalen Vertrieb von Musik seien die USA, so Peter Zombik, Geschäftsführer der Bundesverbandes der deutschen phonographischen Wirtschaft (IFPI). In den USA wurden 2004 Jahr über 200 Mio. Dollar durch Online-Musikshops eingenommen, in Europa waren es im vergangenen Jahr 27 Mio. Euro. Ursache dafür sei der stärkere Wettbewerb unter den Verwertungsgesellschaften, meint Zombik. In den USA gibt es zurzeit drei konkurrierende Verwertungsgesellschaften für Musik. In Westeuropa gibt es in jedem Lang eine Gesellschaft. Im US-Modell kann sich jeder Künstler aussuchen, von wem er seine Musik schützen lassen möchte, die Verwertungsgesellschaften können Musiker, von denen kein großer Umsatz zu erwarten ist, auch ablehnen.

Modell des Wettbewerbs

Horst Weidemüller, Geschäftsführer des Independent-Labels K7, befürchtet, dass dieses System das Ende der unabhängigen Musikproduzenten bedeute. "Wenn der wirtschaftliche Erfolg unsicher ist, findet sich sicher auch keine Gesellschaft, um die Rechte der Musiker zu schützen", so Weidemüller. Die deutsche Verwertungsgesellschft Gema rechet sich durch das Modell des Wettbewerbs gute Chancen aus. Den Vorschlag einer gemeinsamen europäischen Gesellschaft hatte sie kürzlich kritisiert, da eine solche nut die Major-Labels stärken würde.

tuation der Online-Verbreitung von Musik

Seit Ende des vergangenen Jahres ist die rechtliche Situation der Online-Verbreitung von Musik ungeklärt. Ende 2004 sind die Abkommen von Santiago und Barcelona ausgelaufen. In diesen war geregelt, dass eine Gesellschaft die Rechte zur Verbreitung per Internet weltweit vergeben können, der Content-Anbieter musste sich zuerst die Lizenz bei der Verwertungsgesellschaft des jeweiligen Landes holen. Die EU-Kommission hatte diese Bedenken wegen der Monopolstellung, daher müssen sich Content-Anbieter seit Anfang dieses Jahres theoretisch die Lizenzen aller nationalen Verwertungsgesellschaften einholen. In der Praxis sei das kaum handhabbar, so die Veranstalter der Podiumsdiskussion, die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Noerr Stiefenhofer Lutz. (pte)