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Grafik: Archiv
Eine herbe Niederlage mussten die BetreiberInnen der einst führenden Online-Tauschbörse Kazaa hinnehmen: Ein australisches Gericht verurteilte den Softwarehersteller Sharman Networks zu einschneidenden Maßnahmen gegen den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material.

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So muss in künftige Versionen der Software eine Funktion eingebaut werden, die gewisse Begriffe aus der Suchfunktion ausnimmt. Die Rechteinhaber sollen darauf direkten Zugriff haben, um die Verbreitung von Kopien ihrer Werke zu verhindern. Außerdem muss sich Sharman Networks Maßnahmen einfallen lassen, um die australischen NutzerInnen der Software zu einem Update auf die "geschützte" Version zu bringen.

IFPI

In einer Aussendung sieht die IFPI - der Verband der österreichischen Musikwirtschaft - eine Grundsatzentscheidung, die über Australien hinaus Signalwirkung habe. Franz Medwenitsch, Geschäftsführer der IFPI Austria dazu in Anspielung auf das Grokster Urteil: "Innerhalb weniger Wochen kommen zwei Gerichte in unterschiedlichen Kontinenten zu dem selben Ergebnis: Filesharing ist illegal."

Realität

Eine Auffassung, die allerdings - neben der Ignorierung des Umstands, dass Filesharing keineswegs nur zum Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material eingesetzt wird - auch anhand des Urteils nur schwerlich nachvollzogen werden kann. Denn das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass Kazaa nicht zur Gänze eingestellt werden soll, allerdings seien die bisherigen Warnhinweise auf der Webseite des Angebots seien nicht ausreichend. Es gebe bessere Möglichkeiten den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material wenigstens zu behindern, ohne dabei das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken. (red)