Die Kommission werde die österreichischen Behörden aber unterstützen, eine nicht-diskriminierende Lösung in der Frage des Uni -Zugangs zu finden, so Figel nach dem Treffen mit der Ministerin. Die Entscheidung des EuGH, der Anfang Juli die österreichische Regelung aufgehoben hatte, wonach nur jene Personen an österreichischen Unis studieren dürfen, die in ihrem Heimatland einen Studienplatz in dem betreffenden Fach nachweisen können, müsse respektiert werden, meinte Figel.
Werk der Verträge
Die EU beruhe auf Verträgen, auch die Frage des Universitäts- Zugangs müsse daher in Übereinstimmung mit diesen gelöst werden. Gleichzeitig betonte Figel, dass er Verständnis für die Situation Österreichs habe, das von Deutschland durch keine Sprachbarriere getrennt sei. Er erinnerte aber auch daran, dass Österreich eines der führenden europäischen Länder bei der Studenten-Mobilität sei.
Konkretes Ergebnis der Gespräche: "Möglichst bald" wird eine aus Vertretern Österreichs, der Kommission und der betroffenen Staaten bestehende Arbeitsgruppe eingesetzt, so Gehrer. Diese solle ein tragfähiges Ergebnis suchen, das dem Gemeinschaftsrecht entspreche. Spätestens in zwei Jahren soll eine Regelung gefunden sein.