Vehement gegen den derzeitigen Plan des Bildungsministeriums zur Schaffung Pädagogischer Hochschulen (PH) spricht sich die Wiener Stadtschulratspräsidentin Susanne Brandsteidl aus. Die Beibehaltung der Trennung der Ausbildung von AHS- und BHS-Lehrern (Uni) und der Pflichtschullehrer (derzeit Pädagogische Akademie/PädAK, künftig PH) sei ein Fehler. Die PH drohten zu "PädAKs mit neuem Türschild" ohne Qualitätsverbesserung zu werden, so Brandsteidl gegenüber der APA. Stattdessen sollten alle Lehrer sowie auch die Kindergärtner an den Unis ausgebildet werden.

"Weichen in die falsche Richtung"

In ganz Europa ausgenommen Dänemark, Belgien, der Schweiz und einiger deutscher Bundesländer würden sämtliche Lehrer an Unis studieren, argumentierte Brandsteidl. In Österreich würden dagegen Hauptschullehrer und AHS-Lehrer, die den 14-Jährigen nach den selben Lehrplänen Physik beibringen, weiter an unterschiedlichen Einrichtungen ausgebildet. Damit stelle man die Weichen "für Jahrzehnte in die falsche Richtung".

Verpflichtende Lehrerfortbildung

Auch bei der Fortbildung müsse man ansetzen, so Brandsteidl: "Ich bin ein unglaublicher Fan der verpflichtenden Lehrer-Fortbildung." Kein anderer Dienstgeber habe so viele Dienstnehmer, bei denen die Art der Fortbildung nicht von ihm entschieden werden könne. Bei den Pflichtschullehrern sei zumindest im Dienstrecht ein gewisses Ausmaß an Weiterbildung vorgeschrieben, bei den Lehrern an höheren Schulen hingegen gar nicht. Allerdings werde selbst bei Pflichtschullehrern kein Einfluss auf die Art der Fortbildung genommen.

"Das übersteigt aber seine Kompetenz"

Diese Festlegung könne etwa im Rahmen der Schulautonomie vom Direktor getroffen werden. Dieser müsse etwa sagen können, dass die Deutschlehrer sich auf dem Gebiet der Leseförderung fortzubilden haben, die Mathe-Lehrer sich wiederum auf einem anderen Gebiet. Auch bei der Lehrer-Auswahl soll den Direktoren ein gewisses Mitspracherecht eingeräumt werden, meinte Brandsteidl - dies habe aber Grenzen. So sei sie dagegen, dass der Schulleiter zum Dienstgeber werde. Dies bedeute etwa auch, dass er bei verlorenen arbeitsgerichtlichen Prozessen haften müsste "Das übersteigt aber seine Kompetenz." (APA)