Dieses Schild an der Rezeption sorgte bei Campern für Aufregung: Sie fotografierten es und übergaben die Bilder an ZARA. Inzwischen sei das Plakat entfernt, betont der Betreiber.

Foto: ZARA

"Kein Platz für Zigeuner" – Unübersehbar hing bis vor kurzem ein Schild mit dieser Aufschrift an der Rezeption eines Campingplatzes in Osttirol. Zwei Urlauber fotografierten die Tafel und ließen die Bilder dem Verein "ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit" zukommen. Hikmet Kayahan, Leiter von ZARA, ist schockiert: "Was bei diesem Fall besonders erschreckt, ist die Tatsache, dass hier rassistische Diskriminierung in einer solch offenen und schamlosen Art öffentlich praktiziert wird".

Der Betreiber des Campingplatzes aber sieht sich im Recht: "Wenn jemand kommt, der mir nicht gefällt, weise ich ihn ab. Hotels können das ja schließlich auch", verteidigt er sich im Gespräch mit derStandard.at. Doch das sei ein Irrglaube vieler Gastronomie- und Hoteleriebetreiber, widerspricht Birgit Weyss vom Boltzmann- Institut für Menschenrechte: "Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet, dass Personen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit der Zugang zu Dienstleistungen verweigert wird." Ein Campingplatz, so die Juristin, falle eindeutig unter diese Definition.

Im Verein Ketani für Roma und Sinti ist man entsetzt über den Fall. Mitarbeiterin Nicole Sewik bestätigt Benachteiligungen von Roma und Sinti auf Campingplätzen: "Es gibt Fälle, wo Roma und Sinti abgewiesen wurden", erzählt sie.

"Sesshaft"

"Eigentlich sind Roma und Sinti in Österreich sesshaft", erklärt Sewik. Im Sommer würden aber einige Familien – "eher Sinti", so Sewik – in Österreich auf Reise gehen. "Im Sommer deshalb, weil die meisten Kinder haben und man davon abgegangen ist, sie in Wanderschulen zu geben", erklärt sie. Diese Reisen seien aber weniger Urlaubs-, sondern vielmehr Geschäftsreisen, betont sie: "Wenn zum Beispiel bei der Verkaufsausstellung, die sie zu Hause gemacht haben, Restprodukte übrig bleiben, verkaufen sie diese auf Ausstellungen woanders. Auf den Reisen werden aber auch Kontakte geknüpft."

"Camper, die normalerweise gar keine Camper sind"

"99 Prozent der Campingplätze nehmen keine Zigeuner auf", will der Campingplatzbetreiber wissen. Im derStandard.at-Gespräch wirft er zudem zwei Betreibern von Campingplatzkatalogen vor, von ihm verlangt zu haben, Roma und Sinti den Zutritt zu verweigern. In Jahr 2003 sei er auf einmal nicht mehr im Katalog des ADAC aufgeschienen. In einem Brief habe der deutsche Automobilclub dies damit begründet, "dass ich Camper aufgenommen habe, die normalerweise gar keine Camper sind", erzählt der Betreiber. Dies sei, so erklärt er im derStandard.at-Gespräch, eine "Umschreibung für Zigeuner".

Auch dem holländischen Herausgeber eines Campingplatz-Katalogs ACSI wirft er vor, von ihm verlangt zu haben, nicht an Roma und Sinti zu vermieten. Ein Inspektor der Firma habe ihm wiederholt zu verstehen gegeben, dass er sonst nicht mehr im Katalog aufscheinen werde.

"Qualitätsmängel"

Sowohl ADAC als auch ACSI weisen diese Vorwürfe zurück. Unisono berichten die Pressesprecher der beiden Organisationen von "Qualitätsmängeln" des Campingplatzes. "Unser Inspektor für diesen Campingplatz, aber auch Kunden haben sich über die Qualität beschwert", erklärt Guido van den Tillaart, Pressesprecher von ACSI.

Katja Frisch, Pressesprecherin des ADAC, führt "allgemeine Ausstattungsmängel" als Begründung dafür an, dass der Platz nicht im 2003er Katalog aufgeführt wurde. Von dem Brief wisse sie nichts und wolle dazu auch nur Stellung nehmen, wenn sie ihn vor sich liegen habe.

Dies allerdings ist nicht mehr möglich, denn der Campingplatzbetreiber hat ihn bereits weggeworfen. "Das ist schon so lange her", verteidigt er sich und bleibt bei seiner Darstellung. Dass es Qualitätsmängel gegeben habe, weist er entschieden zurück. Dem Betreiber helfe diese Geschichte nicht, betont Weyss. Er könne sich durch den Verweis auf die Herausgeber der Campingplatzkataloge nicht seiner Verantwortung entziehen.

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ZARA hat den Campingplatzbetreiber inzwischen angezeigt. "Weiters haben wir den Fall an die Gleichbehandlungsanwaltschaft weitergeleitet, die ihrerseits Anzeige erstatten wird," erklärt Wolfgang Zimmer, juristischer Berater bei ZARA. (26.8.2005)