Die Verfassungsrichter hatten angeordnet, dass beim Abhören von Telefonen und Räumen der "absolut geschützte Kernbereich privater Lebensführung" nicht verletzt werden dürfe. Beckstein sagte: "Dass man sagt, auch dass Verhältnis des Terroristen mit seiner Gangster-Braut muss heilig sein, geht mir zu weit."
Grundgesetz
Bei der Verabschiedung des deutschen Grundgesetzes 1949 habe man die Terrorgefahr durch so genannte schmutzige Bomben oder biologische Waffen noch nicht ausreichend vorhersehen können. "Ich hoffe, dass wir nie in eine Situation kommen, wo wir hinterher sagen müssen, wir haben dem Individualschutz zu viele Rechte eingeräumt", sagte Beckstein. Die hohen rechtlichen Anforderungen berücksichtigten auch nicht, wie begrenzt die Ressourcen der Sicherheitsbehörden seien.
Kritik an Becksteins Aussagen
Der Grüne Abgeordnete Volker Beck kritisierte Becksteins Aussagen als ungeheuerlich. "Die im Grundgesetz verbrieften Grund- und Freiheitsrechte achtet er gering. Er geriert sich vor diesem Hintergrund als Verfassungsfeind", erklärte er in Berlin.