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Beckstein kritisiert das Verfassungsgericht: "Dass man sagt, auch dass Verhältnis des Terroristen mit seiner Gangster-Braut muss heilig sein, geht mir zu weit."

Foto: REUTERS/Fabrizio Bensch
München - Der bayerische Innenminister Günther Beckstein hat Urteile des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Abhören von Telefongesprächen und Räumen kritisiert. Die Karlsruher Richter würden "den Individualrechten einen zu hohen Stellenwert ein" einräumen. Das werde dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger nicht hundertprozentig gerecht, wurde der CSU-Politiker am Freitag in der "Financial Times Deutschland" zitiert.

Die Verfassungsrichter hatten angeordnet, dass beim Abhören von Telefonen und Räumen der "absolut geschützte Kernbereich privater Lebensführung" nicht verletzt werden dürfe. Beckstein sagte: "Dass man sagt, auch dass Verhältnis des Terroristen mit seiner Gangster-Braut muss heilig sein, geht mir zu weit."

Grundgesetz

Bei der Verabschiedung des deutschen Grundgesetzes 1949 habe man die Terrorgefahr durch so genannte schmutzige Bomben oder biologische Waffen noch nicht ausreichend vorhersehen können. "Ich hoffe, dass wir nie in eine Situation kommen, wo wir hinterher sagen müssen, wir haben dem Individualschutz zu viele Rechte eingeräumt", sagte Beckstein. Die hohen rechtlichen Anforderungen berücksichtigten auch nicht, wie begrenzt die Ressourcen der Sicherheitsbehörden seien.

Kritik an Becksteins Aussagen

Der Grüne Abgeordnete Volker Beck kritisierte Becksteins Aussagen als ungeheuerlich. "Die im Grundgesetz verbrieften Grund- und Freiheitsrechte achtet er gering. Er geriert sich vor diesem Hintergrund als Verfassungsfeind", erklärte er in Berlin.

Beckstein wies zudem Spekulationen zurück, wonach der deutsche Innenminister Otto Schily im Falle einer CDU/CSU/FDP-Regierung im Amt bleiben könnte. Auch FDP-Chef Guido Westerwelle kommt seiner Ansicht nach für diese Funktion nicht in Frage. (APA/AP)