Wien - Der Verfassungsexperte Heinz Mayer gibt der SP-Verfassungsklage gegen das Universitätsgesetz eine 50:50-Chance, "bestenfalls", wie er in der Tageszeitung "Die Presse" (Freitag-Ausgabe) meinte. "Eine gemähte Wiese ist das sicher nicht", so Mayer.

SP-Wissenschaftssprecher Josef Broukal hatte gemeint, das Gesetz, das den Unis Zugangsbeschränkungen in einzelnen Fächern erlaubt, sei "inhaltlich so vage, dass es nicht den Anforderungen österreichischen Verwaltungshandelns" entspreche. Außerdem sei die Novelle mangels Kundmachung bis zum heutigen Tag gar nicht in Kraft getreten.

Mayer sieht das nicht ganz so. Denn sobald der Europäische Gerichtshof ein Gesetz als gemeinschaftsrechtswidrig beurteilt, dürfe es ab sofort so nicht mehr angewendet werden. Dem sei mit der Novelle vom 8. Juli entsprochen worden. Diese hält Mayer aber für "derart verkorkst formuliert", dass er nicht ausschließt, "dass man mit Blick auf bestimmte Fälle entscheidet, das geht so nicht." (APA)