SP-Wissenschaftssprecher Josef Broukal hatte gemeint, das Gesetz, das den Unis Zugangsbeschränkungen in einzelnen Fächern erlaubt, sei "inhaltlich so vage, dass es nicht den Anforderungen österreichischen Verwaltungshandelns" entspreche. Außerdem sei die Novelle mangels Kundmachung bis zum heutigen Tag gar nicht in Kraft getreten.
Uni
50:50-Chance für Klage
Verfassungsexperte Mayer: Novelle habe auf EuGH-Entscheid reagiert, sei aber "derart verkorkst formuliert", dass Aufhebung nicht ausgeschlossen sei
Wien - Der Verfassungsexperte Heinz Mayer gibt der
SP-Verfassungsklage gegen das Universitätsgesetz eine 50:50-Chance,
"bestenfalls", wie er in der Tageszeitung "Die Presse"
(Freitag-Ausgabe) meinte. "Eine gemähte Wiese ist das sicher nicht",
so Mayer.
Mayer sieht das nicht ganz so. Denn sobald der Europäische
Gerichtshof ein Gesetz als gemeinschaftsrechtswidrig beurteilt, dürfe
es ab sofort so nicht mehr angewendet werden. Dem sei mit der Novelle
vom 8. Juli entsprochen worden. Diese hält Mayer aber für "derart
verkorkst formuliert", dass er nicht ausschließt, "dass man mit Blick
auf bestimmte Fälle entscheidet, das geht so nicht." (APA)