Berlin/Karlsruhe - Beim deutschen Bundesverfassungsgericht sind die ersten zwei Klagen von Parteien im Zusammenhang mit der Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler eingegangen, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzuberaumen. Die Klagen der Parteien "Pro Deutsche Mitte - Initiative Pro D-Mark" und "Anarchistische Pogo Partei Deutschland" (APPD) seien am Freitag früh eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag in Karlsruhe.

Die Klagen richteten sich gegen das Unterschriften-Quorum, das die kleinen Parteien erreichen müssen, um überhaupt bei Neuwahlen zugelassen zu werden. Weitere Parteien kündigten an, in den nächsten Tagen Klage einreichen zu wollen. Wegen der Tragweite der Entscheidung wird erwartet, dass das Gericht eine mündliche Verhandlung ansetzt. Unklar ist, wann die Verhandlung stattfindet und wann das Urteil verkündet wird. Bei der Vertrauensfrage 1983 lagen zwischen der Einreichung der letzten Klage und dem Beginn der Verhandlung nur wenige Tage.

Der Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei, Jürgen Gerlach, sagte der Nachrichtenagentur Reuters, die Parteiführung habe sich fest dazu entschieden: Seine Partei sei im Gespräch mit anderen kleinen Parteien, um gemeinsam vor das oberste Gericht zu ziehen. "Wir werden auf jeden Fall Parteien finden aus dem Bereich der politischen Mitte", zeigte sich Gerlach überzeugt. Zu einer gemeinsamen Klage entschlossen sind auch die Familienpartei und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP). Spätestens Montag wollen die Republikaner nach Angaben von Bundesschatzmeister Ralf Goertz eine Organklage einreichen.

Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen pro Bundesland rund 2000 Unterstützungsunterschriften und damit bundesweit mehr als 30.000 Unterschriften vorweisen. Ansonsten werden sie nicht zur Bundestagswahl zugelassen. Wegen des engen Zeitplans dringen die Parteien auf eine Senkung der erforderlichen Stimmenzahl.

Für die ÖDP kündigte ihr Generalsekretär Claudius Moseler an, die Klage werde nächste Woche gemeinsam mit der der Familienpartei eingereicht. Es gehe beiden Parteien aber nicht darum, die vorgezogene Wahl insgesamt zu verhindern. "Wir sind nicht gegen die Wahl, wir sind für Chancengleichheit", sagte Moseler. Normalerweise hätten die kleinen Parteien zur Beschaffung der Unterschriften mehr als ein Jahr Zeit, nun seien es nur wenige Wochen. Dies sei angesichts der überwiegend ehrenamtlichen Struktur nicht zu schaffen. Ihm schwebe daher vor, das Unterschriften-Quorum um ein Viertel zu reduzieren, sagte Moseler.

Regierung sieht Klagen mit "großer Gelassenheit" entgegen

Die deutsche Bundesregierung sieht den angekündigten Klagen gegen die vorgezogene Bundestagswahl "mit großer Gelassenheit" entgegen. Das sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg am Freitag in Berlin. Es sei das gute Recht von Bundestagsabgeordneten, die Entscheidung anzufechten. Die Regierung sehe aber keinen Anlass, dieses Vorgehen "in irgendeiner Weise" zu kommentieren.

Die Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) haben Klagen in Karlsruhe angekündigt. Auch mehrere kleinere Parteien wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. (APA/Reuters)