Wien - "Es war ein typischer Exzess bei einer Amtshandlung" fasst Rechtsanwalt Manfred Ainedter zusammen. Sein Mandant, der Wiener Kunsthändler Stephan Andreewitch, soll bei einer Verkehrskontrolle versucht haben, Polizisten umzufahren. Am Mittwoch wurde Andreewitch am Wiener Landesgericht vom Vorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt rechtskräftig freigesprochen.

So wie im benachbarten Saal, wo der Tod von Cheibani Wague verhandelt wird, standen auch in diesem Prozess Polizisten vor dem Richter. Allerdings nicht als Angeklagte, sondern als betroffene Zeugen. Sie waren an der Verkehrskontrolle Ende April beteiligt, bei der gegen den Kunsthändler eine Fahrt zum Amtsarzt angeordnet worden ist.

Der wollte allerdings noch seinen Wagen auf der gegenüberliegenden Straßenseite einparken, was die Beamten nicht erlaubten. Der 45-Jährige Geschäftsmann stieg trotzdem in sein Auto. Und soll versucht haben, ein, zwei oder sogar drei Polizisten über den Haufen zu fahren - die Aussagen und Protokolle der Exekutive waren hier recht widersprüchlich. Für Andreewitch endete die Sache schließlich mit der Verhaftung.

Die widersprüchlichen Aussagen fielen auch der Richterin auf. Für sie war nicht klar nachweisbar, was bei der Amtshandlung eigentlich vorgefallen ist - die Folge war der Freispruch, den auch der Staatsanwalt akzeptierte. (Michael Möseneder, DER STANDARD - Printausgabe, 22. Juli 2005)