Artikel 68 gibt dem Bundespräsidenten 21 Tage Zeit, um nach einer verlorenen Vertrauensfrage über das Begehren von Bundeskanzler Gerhard Schröder nach einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages zu entscheiden. Diese Frist endet am morgigen Freitag, wobei allerdings der genaue Zeitpunkt unklar ist.
22. Juli, 12.12 Uhr
Zahlreiche Juristen vertreten die Auffassung, dass der sicherste Weg wäre, vom Zeitpunkt der Vertrauensfrage an zu zählen. Das Abstimmungsergebnis über die von Schröder gestellte Vertrauensfrage wurde am 1. Juli um 12.12 Uhr bekannt gegeben. Nach dieser Rechtsmeinung müsste Bundespräsident Köhler seine Entscheidung bis spätestens am 22. Juli, 12.12 Uhr, kundtun.
Andere Verfassungsjuristen sind allerdings der Auffassung, dass es bei der Berechnung nicht auf Stunden und Minuten ankommt, sondern die Frist am Ende des letzten Tages endet. Das wäre Freitag um 24.00 Uhr. Diese Frist entspräche den Gepflogenheiten im normalen Rechtsleben. Unklar ist aber, ob dies auch für einen Verfassungsartikel gilt. Eine Rechtsprechung zu diesem seltenen Fall gibt es nicht.