Brüssel - Grenzüberschreitende Dienstleistungen wie
Fern-Unterricht über das Internet sollen künftig in der EU im Land
des Kunden mehrwertsteuerpflichtig sein. Das schlug die EU-Kommission
am Mittwoch in Brüssel zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
vor.
Nach der derzeitigen Grundregel muss ein Unternehmer bei einer
Dienstleistung an Private die Mehrwertsteuer zu dem Satz in Rechnung
stellen, der im Land seiner Niederlassung gilt. Die EU-Finanzminister
müssen diesen Vorschlag einstimmig billigen.
Steuerkommissar Laszlo Kovacs erklärte: "Das wirtschaftliche
Potenzial von Telekommunikation, Rundfunk und elektronischen
Dienstleistungen ist so groß, dass unbedingt dafür gesorgt werden
muss, dass die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auf einschlägige
Dienstleistungen demjenigen Mitgliedstaat zufließen, in dem diese
Dienstleistungen in Anspruch genommen werden."
Laut Kommission drohen Wettbewerbsverzerrungen, da Unternehmen
versuchen können, in Mitgliedstaaten mit niedrigen
Mehrwertsteuersätzen zu gehen, um ihren Kunden diese niedrigeren
Sätze berechnen. Der Vorschlag umfasst elektronische
Dienstleistungen, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen und
die Vermietung oder das Leasing von Autos auf längere Frist.
(APA/dpa)