Ein Journalist der "Neuen Zürcher Tageszeitung" musste seinen Informanten vor Gericht nicht preisgeben: Dieses befand, die Aufhebung des Quellenschutzes sei "für die Ermittlung nicht unentbehrlich" und entschied anders als in der US-Affäre um die Journalistin Judith Miller, die deshalb ins Gefängnis muss. Im "NZZ"-Artikel ging es um eine tödliche Herztransplantation. (prie/DER STANDARD, Printausgabe, 21.7.2005)