Wien - In Österreich werden die Bestimmungen des Europäischen Haftbefehls frühestens 2009 zur Anwendung kommen, wie ein Vertreter des Justizministeriums in Wien am Montag im Mittagsjournal des ORF-Radios betonte. Die Auslieferung österreichischer Staatsangehöriger an andere EU-Staaten sei höchst unwahrscheinlich, weil sie nur dann in Frage komme, wenn die Tat nicht in Österreich begangen wurde und in Österreich nicht strafbar ist. Als Beispiel für ein Delikt, das unter den EU-Haftbefehl fallen würde, aber in Österreich nicht strafbar wäre, hatte der frühere Justizminister Dieter Böhmdorfer Umweltdelikte einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tier- oder Pflanzenarten genannt. (APA)