International
Karlsruhe verkündet Urteil zum EU-Haftbefehl
Es geht um Auslieferung verdächtiger Deutscher an das Ausland
Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungsgericht
verkündet Montag Vormittag ein Urteil zum EU-Haftbefehl. Dieser wurde
im Juni 2002 vom Ministerrat beschlossen und ermöglichte erstmals die
Auslieferung von verdächtigen deutschen Staatsbürgern an das Ausland.
Nach Ansicht der Klägervertreter ist der EU-Haftbefehl nicht
demokratisch legitimiert, weil die Regelung weder vom Bundestag noch
vom Europäischen Parlament bestätigt worden sei. Es ist nicht außzuschließen, dass Karlsruhe diese Ansicht teilt
und die Umsetzung des Ratsbeschlusses in deutsches Recht als
verfassungswidrig verbietet. Dies hätte weitreichende Folgen für
Deutschlands Rolle im europäischen Einigungsprozess.(APA)