Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungsgericht verkündet Montag Vormittag ein Urteil zum EU-Haftbefehl. Dieser wurde im Juni 2002 vom Ministerrat beschlossen und ermöglichte erstmals die Auslieferung von verdächtigen deutschen Staatsbürgern an das Ausland. Nach Ansicht der Klägervertreter ist der EU-Haftbefehl nicht demokratisch legitimiert, weil die Regelung weder vom Bundestag noch vom Europäischen Parlament bestätigt worden sei. Es ist nicht außzuschließen, dass Karlsruhe diese Ansicht teilt und die Umsetzung des Ratsbeschlusses in deutsches Recht als verfassungswidrig verbietet. Dies hätte weitreichende Folgen für Deutschlands Rolle im europäischen Einigungsprozess.(APA)