Ohne jegliches Limit erlaubt sind staatliche Gelder an öffentliche Krankenhäuser, Sozialen Wohnbau aber auch für Fähr- und Flugverbindungen auf Inseln sowie für Flug-, und Seehäfen mit weniger als 300.000 Passagieren.
Ausgenommen
Völlig ausgenommen von den EU-Bestimmungen sind und bleiben öffentliche Einrichtungen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit verzeichnen, etwa Pflichtversicherungen, öffentliche Schulen (ohne Schulgebühren), Polizei oder Militäreinrichtungen.
Die EU-Kommissarin betonte allerdings, dass die Anbieter von Dienstleistungen von "generellem Interesse", wie dies im EU-Jargon heißt, klare Regeln befolgen müssen. Die Firmen müssen einen klaren Auftrag haben, der in einem Ausschreibungsverfahren vergeben wurde, die Regeln für die Entschädigungen müssen im Vorhinein festgelegt werden und dürfen die Kosten einer gut geführten Dienstleistung - abgesehen von einer vernünftigen Gewinnspanne - nicht überschreiten. Quersubventionen und damit auch Marktverzerrungen sollen so verhindert werden.
Nicht für Nahverkehr
Grundsätzlich entscheiden die Mitgliedstaaten selbst, welche Leistungen sie subventionieren wollen. Die neuen Regeln gelten nicht für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr, hieß es aus der Kommission. Verkehrskommissar Jacques Barrot wird voraussichtlich nächste Woche selbst neue Regeln für korrekte Vergabe öffentlicher Gelder an Transportdienstleister wie Bahn-, Bus-, oder Straßen- und U-Bahn-Netze vorlegen.
Öffentliche Rundfunkanstalten brauchen nicht zu notifizieren, wenn sie unter den festgesetzten Grenzen liegen. Bei höheren Umsätzen - wie etwa der ORF mit knapp 900 Mio. Euro Umsatz 2004 - muss weiter eine Anzeige in Brüssel erfolgen.