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Hans Zeger kritisiert den Erklärungsnotstand, in den die EU-BürgerInnen durch die Neuregelung der Telefonüberwachung kommen würden.

Foto: AP/WALLY SANTANA
Wien - Datenschützer warnen vor der nach den Londoner Terroranschlägen in der EU geplanten längeren Aufbewahrung ("Vorratsspeicherung") von Telefondaten. "Das würde unter anderem bedeuten, dass Betriebs- und Wirtschaftsspionage auf Knopfdruck möglich ist, dass Grundrechte wie das Redaktionsgeheimnis, das Ärzte- oder Rechtsanwaltsgeheimnis außer Kraft gesetzt werden", sagte der Leiter der ARGE Daten, Hans Zeger, im Ö1-Morgenjournal am Freitag.

Grundrecht in Gefahr

Man könnte durch die geplante einjährige Aufbewahrungspflicht von gewählten Telefonnummern etwa das Kommunikationsverhalten von Unternehmen herausfiltern. Man wüsste dann genau über deren Geschäftspartner Bescheid. "Ich bringe Menschen in eine Situation, in der sie in einen Erklärungsnotstand kommen, der unserer Verfassung widerspricht. Nach unserer Verfassung habe ich das Recht auf unbeobachtete Kommunikation, die ich nicht weiter begründen und erklären muss", betonte Zeger.

Derzeit ist das Abhören von Telefongesprächen in Österreich nur auf richterlichen Auftrag möglich. Dasselbe gilt für die nun geplante Weitergabe von Telefonnummern, die angerufen wurden. Daran soll sich in Zukunft nichts ändern, erfuhr Ö1 im Innen- und Justizministerium.

Missbrauch wird erleichtert

Zeger weist aber darauf hin, dass eine zentrale Speicherung dieser Daten es künftig leichter machen werde, sie für andere Zwecke als die Terrorbekämpfung zu nutzen. Er nennt die Steuerfahndung, die Jagd auf Verkehrssünder oder Wirtschaftsspionage. "Wir schaffen uns ein System, das fast wie die Büchse der Pandora dann nicht mehr wegzubekommen wäre." Außerdem werde man krimineller Täter auf diese Weise ohnehin nicht finden, weil diese Wertkartenhandys oder Telefonanschlüsse unter falschem Namen nutzen würden.

Kostenfrage

Fraglich sei auch, wer die Kosten für eine umfassende Rufdatenüberwachung übernehmen werde, gibt Zeger zu bedenken. Derzeit sei dies das Justizministerium, das allein im Vorjahr 6,4 Millionen Euro für diesen Zweck ausgegeben hat. (APA)