"Sensible" Daten
Miklautsch kann sich prinzipiell vorstellen, die Aufzeichnungen über Telefonverbindungen zwölf Monate vorrätig zu halten. Allerdings solle es Ausnahmen für "sensible" Daten geben, wo diese Frist auf ein halbes Jahr gekürzt werden solle, wie sie bei einem Pressegespräch nach dem Ministerrat darlegte. Als Beispiel dafür nannte Miklautsch Internetverbindungen. Dies werde in Arbeitsgruppen besprochen, die bis Oktober 2005 die entsprechende Vorschläge ausarbeiten sollen.
Zur Frage, ob diese EU-weit vereinheitlichte Datenspeicherung in einem Rahmenbeschluss oder in einer Richtlinie - wie dies die Kommission forderte - festgeschrieben werden soll, gab es laut Miklautsch ebenfalls keine Einigung. Innen-Kommissar Franco Frattini habe beim Rat angekündigt, bis September einen Vorschlag für eine Richtlinie einzubringen.
Telefongespräche
Um eine Speicherung von Inhalten der Telefongespräche gehe es in der Diskussion definitiv nicht, betonte Miklautsch. Dies sei auch nicht mit der österreichischen Verfassung zu vereinbaren. Auch sei weiterhin ein Gerichtsbeschluss notwendig, um auf die Daten Zugriff zu haben, meinte sie. Innenministerin Liese Prokop (V) kündigte an, dass es eine Evaluierung der Sinnhaftigkeit der Speicherung von Telekomdaten geben soll. Es soll dabei auch bewertet werden, welche Vorteile diese zur Bekämpfung des Terrors bringe.
Gesetzesänderung
Sollte es eine EU-weit vereinheitlichte Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Telekom-Daten geben, wird in Österreich eine Gesetzesänderung notwendig, so Miklautsch: Derzeit gebe es keine Rechtsgrundlage, die Telekomfirmen dazu zu zwingen, die Telefondaten von sich aus vorrätig zu halten.
"Zusammenrücken" der EU-Staaten