Das erbitterte Tauziehen zwischen Staatspräsident Arnold Rüütel und dem estnischen Parlament (Riigikogu) um das geplante E-Voting-Gesetz geht weiter. Rüütel kündigte am Dienstag an, das gegen sein zweimaliges Veto mit einem Beharrungsbeschluss im Parlament durchgeboxte Gesetz vom Höchstgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit hin prüfen zu lassen.

Prinzip der einheitlichen Wahl

Nach Meinung Rüütels verstößt vor allem die in dem Gesetz vorgesehene Stimmabgabe per Internet insofern gegen das in der Verfassung verankerte Prinzip der einheitlichen Wahl, als ein Wähler die Möglichkeit hat, seine Meinung bis zur Schließung des virtuellen "Wahllokals" beliebig oft zu ändern. Am 28. Juni hatte das Parlament mit knapper Mehrheit die Einwände des Präsidenten jedoch endgültig verworfen und das Gesetz verabschiedet.

Einwände?

Sollte der Verfassungsgerichtshof keine Einwände haben, dann werden im Herbst die Esten erstmals bei Regionalwahlen per Internet abstimmen können. Estnische Politiker rühmen ihr Land gerne für seine Fortschrittlichkeit im Umgang mit elektronischen Medien und Einrichtungen. So wird beispielsweise im Parlament und bei Volksbefragungen elektronisch abgestimmt. Weit verbreitet ist auch die Abgabe von Steuererklärungen über das Internet. (APA)