Ab Mitte 2006 müssen auf allen Rechnungen über einen Betrag jenseits der 10.000-Euro-Grenze nicht nur die UID-Nummer des Lieferanten, sondern auch des belieferten Kunden - sofern dieser ein Unternehmen oder ein Selbstständiger ist - aufscheinen. Damit will die Finanz dem relativ beliebten Betrug beim Vorsteuerabzug einen Riegel vorschieben.
Bleiben Warenlieferungen innerhalb Österreichs, dürfte die Ausweisung beider Partner einer geschäftlichen Beziehung eine wesentlich leichtere Nachprüfbarkeit der anfallenden Umsatzsteuer ermöglichen, sagt der stellvertretende Wirtschaftskammer-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner. Wie es um diese Nachprüfbarkeit steht, wenn es sich um Warenlieferungen ins Ausland handelt - dem Hauptfeld für den so genannten Karussellbetrug - steht in den Sternen. "Man wird sehen, ob das in der Praxis funktioniert", so Mitterlehner.
AK hat ihre Zweifel
Der Steuerexperte der Arbeiterkammer, Otto Farny, fragt sich hingegen, "was das überhaupt bringen soll?" Die Regelung mache nur Sinn, wenn es eine europaweite Clearing-Datenbank gebe, wo die UID-Nummern tatsächlich abgeglichen werden könnten.