Der Hessische Rundfunk (hr) hat
finanzielle Zuschüsse von Dritten für seine Sportberichterstattung
verteidigt. Wenn den Veranstaltern oder Sponsoren die
Kurzberichterstattung nicht ausreiche, gebe es die Möglichkeit von
"Produktionshilfen", sagte hr-Intendant Helmut Reitze der "Bild"-
Zeitung. Nach den ARD-Richtlinien seien solche "Beistellungen" in
Form von Geld oder Sachmitteln nur zulässig, "wenn die redaktionelle
Unabhängigkeit gewahrt bleibt".
Beispiel für zulässige Zuwendungen
Als Beispiel für zulässige Zuwendungen erwähnte Reitze die
Berichterstattung über den Triathlon "Ironman Germany" am kommenden
Sonntag in Frankfurt, der mit dem Schwimmen morgens um 6.45 Uhr
beginne. "Da wir zu dieser Zeit nur sehr wenige Zuschauer erwarten
können, wäre es nicht gerechtfertigt, hierfür Gebührengelder
auszugeben."
Emig in Untersuchungshaft
Zur Korruptionsaffäre um den früheren hr-Sportchef Jürgen Emig
wollte sich Reitze nicht äußern, da es sich um ein laufendes
Verfahren handle. Emig war vergangene Woche wegen möglicher
Schmiergeldzahlungen im Austausch für TV-Berichte verhaftet worden (etat.at berichtete).
Emig steht im Verdacht, über die Marketing-Firmen seiner Ehefrau und
eines engen Freundes Schmiergelder für die Übertragung bestimmter
Sportereignisse verlangt und angenommen zu haben. Der 59-Jährige
sitzt seit vergangener Woche in Untersuchungshaft. Im März
vergangenen Jahres war Emig vom Posten des hr-Sportchefs
zurückgetreten. (APA/dpa)