Der Hessische Rundfunk (hr) hat finanzielle Zuschüsse von Dritten für seine Sportberichterstattung verteidigt. Wenn den Veranstaltern oder Sponsoren die Kurzberichterstattung nicht ausreiche, gebe es die Möglichkeit von "Produktionshilfen", sagte hr-Intendant Helmut Reitze der "Bild"- Zeitung. Nach den ARD-Richtlinien seien solche "Beistellungen" in Form von Geld oder Sachmitteln nur zulässig, "wenn die redaktionelle Unabhängigkeit gewahrt bleibt".

Beispiel für zulässige Zuwendungen

Als Beispiel für zulässige Zuwendungen erwähnte Reitze die Berichterstattung über den Triathlon "Ironman Germany" am kommenden Sonntag in Frankfurt, der mit dem Schwimmen morgens um 6.45 Uhr beginne. "Da wir zu dieser Zeit nur sehr wenige Zuschauer erwarten können, wäre es nicht gerechtfertigt, hierfür Gebührengelder auszugeben."

Emig in Untersuchungshaft

Zur Korruptionsaffäre um den früheren hr-Sportchef Jürgen Emig wollte sich Reitze nicht äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Emig war vergangene Woche wegen möglicher Schmiergeldzahlungen im Austausch für TV-Berichte verhaftet worden (etat.at berichtete).

Emig steht im Verdacht, über die Marketing-Firmen seiner Ehefrau und eines engen Freundes Schmiergelder für die Übertragung bestimmter Sportereignisse verlangt und angenommen zu haben. Der 59-Jährige sitzt seit vergangener Woche in Untersuchungshaft. Im März vergangenen Jahres war Emig vom Posten des hr-Sportchefs zurückgetreten. (APA/dpa)