Neue Brennstoffzellen-Handys versprechen acht Stunden Sprechzeit
Japanischer Mobilfunkriese NTT DoCoMo präsentiert jüngste Entwicklung
Redaktion
,
Der japanische Mobilfunkriese
NTT DoCoMo
hat in Zusammenarbeit mit Fujitsu Brennstoffzellen-Akkus für Handys der Dritten Generation (3G) weiterentwickelt. Im Oktober 2004 hatte NTT DoCoMo den Prototypen eines Brennstoffzellen Handys vorgestellt. Die neue Version verspricht eine Sprechzeit von acht Stunden, das entspricht der dreifachen Kapazität des Prototyps.
Kostengünstiger
Die Energiequellen Methanol und Wasserstoff sind kostengünstiger und umweltfreundlichere als herkömmliche Lithium-Ionen Batterien. Bei der neuesten Version der Brennstoffzellen hat DoCoMo den Anteil an Methanol von 30 Prozent auf über 99 Prozent gesteigert. Diese Entwicklung soll den Kunden stundenlange Videotelefonie oder Daten-Transfers per Mobiltelefon ermöglichen.
Vorteile
Die Vorteile der Brennstoff-Handys sind längst bekannt. Im Vergleich zu Lithium-Ionen Akkus bieten sie dem Kunden mehr Komfort: die Batterien halten länger und anstatt den Akku aufzuladen wird nur die Menthol-Patrone ersetzt. Bis vor wenigen Monaten haben sämtliche Mobilfunk-Hersteller an der viel versprechenden Innovation geforscht. Im März 2005 kann der erste Rückschlag. Der finnische Mobilfunkriese Nokia hat die Entwicklung für mindestens drei Jahre auf Eis gelegt, da Brennstoffzellen-Akkus für den US-amerikanischen Flugverkehr zu unsicher wären. NTT DoCoMo und Fujitsu forschen währenddessen weiter. Die nächste Version des Brennstoffzellen-Handys ist für März 2006 geplant.(pte)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.