Es gibt viele teure Kuriosa rund um die orange-blaue Scheidung, im Zentrum einer steht BZÖ-Klubobmann Herbert Scheibner. Obwohl Scheibner ein Oranger der ersten Stunde war, hat er sich das Rückkehrrecht auf einen lukrativen Spitzenjob in der FPÖ behalten. Er ist nämlich nach wie vor Geschäftsführer der freiheitlichen Akademie - wenngleich derzeit ohne Bezüge karenziert.

Allerdings hat sich Scheibner, wie aus der dem STANDARD vorliegenden Karenzierungsvereinbarung vom 18. Jänner 2000 hervorgeht, alle Ansprüche gesichert - ausdrücklich erwähnt sind Abfertigung und Gehaltsvorrückung.

Würde Scheibner nach Auslaufen der Legislaturperiode im Herbst 2006 tatsächlich in die Akademie zurückkehren, hätte er nach FPÖ-Berechnungen aufgrund seiner elf Dienstjahre plus ein Vordienstjahr (Scheibner ließ sich bei Dienstantritt 1995 auch seine Zeit als Büroleiter unter FPÖ-Generalsekretärin Heide Schmidt von 1988 bis 1989 anrechnen) Anspruch auf ein Bruttomonatsgehalt von rund 6000 Euro - für einen 37-Wochenstunden-Job.

Außerdem hätte er fast 190 Urlaubstage angesammelt. Ebenfalls beeindru- ckend sein Abfertigungsanspruch: Dieser beträgt mit Ende 2006 etwa 37.000 Euro. Ließe er sich auch seinen Urlaub abgelten, kämen fast 60.000 Euro dazu - in Summe also rund 100.000 Euro.

Geld, auf das Scheibner offensichtlich nicht verzichten will. Trotz FPÖ-Aufforderung war er bis dato nicht bereit, aus dem Vertrag mit der Freiheitlichen Akademie auszusteigen. "Sobald ich den Vertrag mit der FPÖ kündige, erwächst mir ein Gehaltsfortzahlungsanspruch als Politiker, sollte ich nach der Wahl nicht mehr im Parlament sein", ließ er auf Anfrage ausrichten. Das ergäbe eine schiefe Optik.

Das stimmt nur zum Teil: Denn wie jeder anderer Abgeordneter kann Scheibner natürlich eine Fortzahlung seines Abgeordnetengehalts beantragen - allerdings nur, wenn er keinen neuen Job findet. (DER STANDARD, Printausgabe, 6.7.2005)