Linz - Zu fünf Jahren unbedingter Haft ist ein 57-jähriger Deutscher, der in Oberösterreich lebt, am Dienstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen in einem Schöffenprozess im Landesgericht Linz verurteilt worden. Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, sich an seiner heute erwachsenen Stieftochter und seinem Sohn über einen Zeitraum von 14 Jahren vergangen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 57-Jährige soll zunächst im Jahr 1987 damit begonnen haben, seine damals siebenjährige Stieftochter zu missbrauchen. 1994 soll er sich auch erstmals an seinem zu diesem Zeitpunkt ebenfalls sieben Jahre alten Sohn vergangen haben. Die Kinder seien derart eingeschüchtert gewesen, dass sie zunächst keine Anzeige erstatteten, so die Anklage. Sie lautete auf u.a. Vergewaltigung, Blutschande und Beischlaf mit Unmündigen.

"Lügengebäude"

Der Mann, der bereits wegen sexuellen Missbrauchs an zwei seiner Töchter verurteilt wurde, bestreitet alles. Nach seinen Worten seien die Vorwürfe ein "Lügengebäude", erklärte der Verteidiger in der Verhandlung. Die Stieftochter und der Sohn hätten den 57-jährigen möglicherweise aus einem finanziellen bzw. einem Rachemotiv angezeigt.

Nach der Verlesung der Anklage und der Gegenäußerung des Verteidigers wurde der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Der Deutsche machte vor Gericht einen verwahrlosten Eindruck und zeigte keinerlei Regung.

Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. (APA)