Impressums- oder Offenlegungspflicht – Hotline soll Klarheit schaffen
Mit 1. Juli ist die Novelle des Mediengesetzes in Kraft getreten, die zu Neuerungen und Anpassungen bei der Anwendung medienrechtlicher Verpflichtungen auf elektronische Medien führt.
Pflichten
Insbesondere Webseiten und Newsletter sind davon betroffen: Künftig müssen gemäß den neuen Offenlegungspflichten beide Medien neben Namen und Anschrift des Unternehmens weitere Angaben enthalten.
Hotline
Für Fragen zu diesem Thema bietet die Wirtschaftskammer Österreich nun Unternehmerinnen und Unternehmern eine kostenlose Serviceline unter der Nummer 0800/221 223 (Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr sowie an Samstagen von 8 bis 12 Uhr). (red)
Impressumpflicht und Offenlegung - Was ist was? Mediengesetz mit Novelle 2005 - eine Gegenüberstellung des alten und des neuen Gesetzestextes
Nachlese
Das neue Mediengesetzt wirbelt den österreichischen Cyberspace auf