Bei "Nicht Genügend" in zwei Pflichtfächern darf der Schüler nicht aufsteigen, hat aber die Möglichkeit, zu Beginn des nächsten Schuljahrs in beiden Gegenständen zu einer Nachprüfung anzutreten.
Bei einem Fünfer in drei oder mehr Pflichtgegenständen ist kein "Nachzipf" erlaubt, die Klasse muss noch einmal absolviert werden. Allerdings kann man sich unter Umständen bei einem Schulwechsel zum Beispiel von der AHS-Unterstufe in die Hauptschule die Wiederholung der Schulstufe ersparen.
Auch ein Wechsel in eine andere Schulform kann einen Aufsteig ermöglichen. Ausnahmeregelungen gibt es in Volks- und Sonderschulen.