Wien - Ein "Nicht Genügend" im Zeugnis heißt noch lange nicht, dass das Schuljahr wiederholt werden muss. Selbst eine Wiederholung einer Klasse wirkt sich im Nachhinein für die Entwicklung eines Jugendlichen häufig sehr positiv aus, erklären Lehrer.

Bei "Nicht Genügend" in zwei Pflichtfächern darf der Schüler nicht aufsteigen, hat aber die Möglichkeit, zu Beginn des nächsten Schuljahrs in beiden Gegenständen zu einer Nachprüfung anzutreten.

Bei einem Fünfer in drei oder mehr Pflichtgegenständen ist kein "Nachzipf" erlaubt, die Klasse muss noch einmal absolviert werden. Allerdings kann man sich unter Umständen bei einem Schulwechsel zum Beispiel von der AHS-Unterstufe in die Hauptschule die Wiederholung der Schulstufe ersparen.

Auch ein Wechsel in eine andere Schulform kann einen Aufsteig ermöglichen. Ausnahmeregelungen gibt es in Volks- und Sonderschulen.

Lehrer warnen vor allem Eltern davor aus schlechte Noten ein Drama zu machen. Besser sei, eine Beratung aufzusuchen, um mit einer entsprechenden Schule, die Begabungen der Schüler zu fördern und damit das Lerninteresse zu wecken und eine spätere Berufswahl zu erleichtern. (APA)