John Gudenus hat (auch in dieser Zeitung) die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich bestritten. Ich habe für den Fall, dass auch diesmal keine Klärung durch ein Strafgericht erfolgt, ein Nachdenken über eine Präzisierung des Verbotsgesetzes gefordert.

Die Reaktionen waren weit gehend ablehnend. Bundespräsident Fischer rät dringend von einer Novellierung ab. Presse-Kolumnist Christian Ortner fordert gar "Freiheit für die Deppen"! Ist Gudenus ein "Depp" oder doch eher ein "Wiederholungstäter" (Michael Häupl)?

1995 sagte Gudenus, er glaube bei Gaskammern alles, was dogmatisch vorgeschrieben sei. Im April 2005 will er die Existenz von Gaskammern "ernsthaft debattieren" und nicht mit ja oder nein beantworten. Im Juni 2005, mittlerweile von allen Zweifeln befreit, setzt er nach und behauptet, dass es Gaskammern "nur in Polen gegeben habe". Gudenus ist ein Wiederholungstäter. Mehr noch. Von Aussage zu Aussage legt er nach, erobert politischen Raum, lotet die rechtlichen Grenzen aus: Was darf noch alles gesagt werden?

Aufatmen?

Es geht nicht um Meinung, auch nicht um Fakten. Hier spielt einer mit dem Verbotsgesetz. Und die Justiz hat bisher mitgespielt, billigt ihm "persönliche Unsicherheit" zu. Jetzt will die Justiz nach der Auslieferung Gudenus' aber doch noch ermitteln. Die Republik kann aufatmen.

Kann sie es tatsächlich? Was, wenn die Staatsanwaltschaft wieder eine besonders scharfsinnige Argumentation findet, um keine Anklage erheben zu müssen? Was, wenn ein Strafgericht Gudenus neuerlich "persönliche Unsicherheit" zubilligt? Darf jeder (Neonazi) öffentlich "meinen", im Deutschen Reich gab es keine Gaskammern?

Hoffentlich kommt die Justiz diesmal zu einem eindeutigem Gudenus-Urteil. Ohne neuerlich Gutachten und Beweise für die Existenz von Gaskammern abliefern zu müssen. Schafft sie es nicht, werden die Gudenusse triumphieren. Ist dann nicht doch ein Nachdenken über eine Präzisierung des Verbotsgesetzes angesagt?

Übrigens: Wie dürfen wir den bisher wenig beachteten Satz von Gudenus, dass er sich nicht entschuldigen werde, weil die ÖVP selbst einen der größten Antisemiten (Leopold Kunschak) als Säulenheiligen habe, interpretieren? Dass Antisemitismus erlaubt ist? Dass Antisemitismus auch nur eine "Meinung" oder den Deppen vorbehalten ist? (DER STANDARD, Printausgabe, 1.7.2005)