Brüssel - Für Steuerhinterzieher wird es ab dem 1. Juli in der EU enger - die europäische Zinsrichtlinie tritt in Kraft, die die Banken der meisten EU-Länder verpflichtet, dem Fiskus die Zinserträge von EU-Ausländern zu melden.

Ausgenommen sind Österreich, Belgien und Luxemburg. In diesen Ländern wird eine Quellensteuer eingehoben. Dasselbe gilt auch für die Schweiz, Monaco, Liechtenstein, Andorra, San Marino.

Die Richtlinie bietet jedenfalls weiterhin genügend Schlupflöcher.

  • Betroffene: Von der Zinsrichtlinie sind nur natürliche Personen betroffen, juristische Personen nicht.

  • Ablauf: Bis 31. Mai des Folgejahres ist zu melden.

  • Erträge: Kontrollmitteilungen gelten nur für Zinserträge, nicht für Aktienkursgewinne.

  • Fünf vor zwölf: "Schwarze Konten" in einem der 22 Länder müssen bis Jahresende aufgelöst werden, damit der der Fiskus nicht nachfragt.

  • Quellensteuer: Der Steuersatz steigt ab Juli 2008 von 15 auf 20 Prozent und ab Juli 2011 auf 35 Prozent. Die Einnahmen leiten die Länder zu 75 Prozent anonym an die Finanzbehörde weiter.

  • Steuererklärung: Zinseinkünfte müssen trotz Quellensteuer deklariert werden. Dabei kann der im Ausland einbehaltene Betrag angerechnet werden. (AFP, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 30.06.2005)