Berlin/Wien - Ostdeutsche Langzeitarbeitslose sollen in Zukunft gleich viel staatliche Unterstützung bekommen wie Menschen ohne Job in den alten Bundesländern. Das fordert jener Ombudsrat, an den im vergangenen halben Jahr mehr als 33.000 Anregungen und Beschwerden über die Arbeitsmarktreform "Hartz IV" ergangen sind.

Derzeit erhalten Einzelpersonen, die länger als ein Jahr ohne Beschäftigung sind, im Westen 345 Euro. Im Osten sind es nur 331 Euro. Als die Koalition gemeinsam mit der CDU die Arbeitsmarktreform beschloss, führte sie niedrigere Lebenshaltungskosten in Ostdeutschland als Begründung für die geringere Unterstützung an.

Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) will die Forderung aufgreifen: "Wir können nicht mehr zwischen Ost und West unterscheiden", sagt er. Allerdings räumte er auch ein, dass die rot-grüne Koalition wohl nicht mehr dazukommen werde, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Doch auch die CDU hat für den Fall eines Regierungswechsels eine "wohlwollende Prüfung" in Aussicht gestellt.

Weitere Nachbesserung

Der Ombudsrat will auch noch in anderen Punkten Nachbesserung: Die Eigenheimzulage, die der österreichischen Wohnbauförderung entspricht, soll nicht mehr auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Gleiches gilt für das Kindergeld (Familienbeihilfe) für volljährige Kinder, wenn es an sie weitergereicht wird.

Clement drängt außerdem auf eine schnellere Vermittlung von Arbeitslosen. Vorbild dafür ist Österreich. Bei einem Besuch in Wien hat der deutsche Wirtschaftsminister den in jüngster Zeit oft erhobenen Vergleich zwischen Deutschland und Österreich als ungerechtfertigt bezeichnet, weil Österreich keine Wiedervereinigung finanzieren habe müssen. (bau, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 30.06.2005)