Derzeit erhalten Einzelpersonen, die länger als ein Jahr ohne Beschäftigung sind, im Westen 345 Euro. Im Osten sind es nur 331 Euro. Als die Koalition gemeinsam mit der CDU die Arbeitsmarktreform beschloss, führte sie niedrigere Lebenshaltungskosten in Ostdeutschland als Begründung für die geringere Unterstützung an.
Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) will die Forderung aufgreifen: "Wir können nicht mehr zwischen Ost und West unterscheiden", sagt er. Allerdings räumte er auch ein, dass die rot-grüne Koalition wohl nicht mehr dazukommen werde, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Doch auch die CDU hat für den Fall eines Regierungswechsels eine "wohlwollende Prüfung" in Aussicht gestellt.
Weitere Nachbesserung
Der Ombudsrat will auch noch in anderen Punkten Nachbesserung: Die Eigenheimzulage, die der österreichischen Wohnbauförderung entspricht, soll nicht mehr auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Gleiches gilt für das Kindergeld (Familienbeihilfe) für volljährige Kinder, wenn es an sie weitergereicht wird.