München - Die Staatsanwaltschaft München hat Berufung gegen den Freispruch eines Tiroler Bezirksrichters vom Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs eingelegt. Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung in etwa einem Monat werde man prüfen, ob man die Berufung aufrechterhalte oder zurückziehe.

Der Bezirksrichter war am vergangenen Freitag von einem Münchner Schöffengericht freigesprochen worden. Der 44-Jährige hatte zwar eingeräumt, auf der Toilette eines Bad Tölzer Erlebnisbades sexuelle Handlungen mit einem 13-jährigen Buben ausgeführt zu haben. Die Richter konnten die Rechtfertigung des Angeklagten aber nicht widerlegen, dass er den Burschen für deutlich älter gehalten habe.

Sex mit Jugendlichen ab 14 Jahren steht nicht unter Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert. (APA)