Über drei Jahre hinweg hatte ein Beamter des Bezirksgerichtes Klagenfurt Akten nicht bearbeitet, was ihm den Ruf "faulster Beamter Österreichs" eingebracht hatte. Am Dienstag wurde er dafür am Landesgericht Klagenfurt zu 15 Monaten bedingter Haft wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Der Mann und sein Verteidiger erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Der 43-jährige Rechtspfleger war seit dem Jahre 2000 für Unterhaltsanträge und Sachwalterschaften zuständig gewesen. Einige davon hatte er von Anfang an aber links liegen gelassen, was ihm schon vor der strafrechtlichen Verfolgung fünf Disziplinarverfahren eingebracht hatte. Dies aber ohne jeglichen Erfolg, 2003 wurde gegen den Mann Anzeige erstattet. Im Juli des vergangenen Jahres wurde er schließlich vom Dienst suspendiert, wogegen der Beamte - vergebens - Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbrachte.

25 zur Anzeige gebrachte Fälle

Den Sachverhalt, nämlich 25 zur Anzeige gebrachte Fälle von Amtsmissbrauch, bezweifelte selbst der Angeklagte nicht. Ein Gutachten bescheinigte zudem die Zurechnungsfähigkeit des Bundesbediensteten, trotz "depressiver Züge". Von einer Persönlichkeitsstörung wollte der Psychiater Walter Wagner aber nicht sprechen, "eine solche haben fast 30 Prozent der Bevölkerung." Was Staatsanwalt Friedrich Borotschnik auf den Plan rief. Er sah sich in seiner Meinung unterstützt, dass der Mann immer handlungsfähig gewesen war.

Verteidiger Farhad Paya beharrte in seinem Plädoyer trotzdem darauf, dass der Beamte nicht bewusst gehandelt haben konnte. "Es liegt in der Persönlichkeit meines Mandanten, Sachen wegzuschieben. Er vermeidet halt jegliche Konflikte", so Paya. Um sogleich den Fehler im System zu finden: "Fehlhandlungen sind auch der Dienstbehörde anzulasten", sagte der Anwalt und verwies auf den Personalmangel in österreichischen Gerichten. Zusatz: "Auf das kleinste Glied wird schließlich mit Steinen geworfen."

Keine Wiederholungsgefahr

Die Verteidigerrede beeindruckte den Schöffensenat nicht. Der Arbeitgeber habe durch Mitarbeitergespräche und angebotene Versetzung sehr wohl versucht, eine Lösung zu finden, sagte Richterin Ute Lambauer in ihrer Urteilsbegründung. Bedingt sei die Freiheitsstrafe nur deswegen, weil der Mann mittlerweile keinen Dienst mehr versehe und so keine Wiederholungsgefahr bestehe, sagte die Richterin. Ein erheblicher Milderungsgrund war laut Lambauer ebenfalls nicht vorhanden, selbst ein reumütiges Geständnis sei bei dem Angeklagten ausgeblieben - und das bis zum Schluss. "Verstehen tue ich das nicht", sagte der Angeklagte nach dem Urteilsspruch. (APA)