Verantwortung
In der ORF-Sendung "Niederösterreich heute" gab sich Bundeskanzler Wolfgang Schüssel am gestrigen Freitag in der Causa sehr zurückhaltend. Er kenne das Gesetz im Detail noch nicht und werde es prüfen lassen. "So weit ich gesehen habe, ist es eine Art Veränderung der Grundbesteuerung und das ist ein Recht, das das Land hat und in Anspruch nimmt", so Schüssel. "Steuererhöhungen sind nicht immer populär, aber auf der anderen Seite ist der Mastenwald für Handybetreiber auch nicht rasend populär". Die Verantwortung dafür liege beim Land Niederösterreich. Derjenige, der eine Steuer einführe, erhöhe oder betreibe, müsse dafür auch die Verantwortung tragen.
Kein "normales Landesgesetz"
Nach wie vor anderer Meinung ist Vizekanzler Gorbach. Die Bundesregierung müsse erkennen, dass es hier nicht um ein "normales Landesgesetz", sondern um Bundesinteressen gehe und dagegen Einspruch erheben. Sollte im Ministerrat keine Einstimmigkeit über einen Einspruch erzielt werden, will Gorbach alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Gesetz zu Fall zu bringen.
Zum Verfassungsgerichtshof
Sollte die Bundesregierung tatsächlich keinen Einspruch erheben, haben die österreichischen Mobilfunkbetreiber angekündigt, den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzurufen.
Der Europäische Gerichtshof
Kippen könnte das niederösterreichische Sendeanlagenabgabegesetz auch der Europäische Gerichtshof (EuGH), der im März 2000 auch die österreichische Getränkesteuer auf alkoholische Getränke als nicht EU-konform aufgehoben hatte. Derzeit läuft am Europäischen Gerichtshof ein Verfahren gegen die Einhebung einer Handymasten-Steuer in Belgien. Der Generalanwalt hat dem EuGH bereits empfohlen, die Steuer aufzuheben. In Belgien werden allerdings nur 2.400 Euro pro Mast eingehoben - Niederösterreich plant eine Abgabe von 9.000 bis 21.000 Euro pro Mast und Jahr. Sollte die Steuer vom EuGH gekippt werden, muss sie von Niederösterreich zurückgezahlt werden.
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