Klagenfurt - Mit einem Freispruch endete am Freitag am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen einen Unteroffizier des Bundesheeres. Dem 47-jährigen Vizeleutnant war vorgeworfen worden, in der Klagenfurter Khevenhüller-Kaserne eine 27-jährige Soldatin mehrmals unsittlich berührt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Missbrauch der Dienststellung, das Verfahren geht in die nächste Instanz.

Alkoholmissbrauch

Immer wieder hatte der Ausbildner die Rekrutin im vergangenen Jahr berührt, was auch das Gericht nicht anzweifelte. "Er ist mir regelrecht nachgestiegen", sagte die derart Belästigte aus. So kam es bei einer Heeresschau zu einem Klaps auf das Gesäß der Soldatin. Schuld an diesem Verhalten soll auch die Beeinträchtigung des Vorgesetzten durch Alkohol gewesen sein.

Zu einem weiteren Übergriff war es auf dem Beifahrersitz eines Heeresfahrzeuges gekommen: "Wir haben geredet, plötzlich hat er mir auf den Oberschenkel gegriffen." So will es der Vizeleutnant allerdings bei einer Einschulung für eine Übung gelernt haben. Als es damals nämlich galt, albanische Flüchtlinge zu spielen, hätte man ihm beigebracht, ein solches Verhalten bezeuge dort "Manneskraft und Vertrauen".

Weiterer Punkt: Der Ausbildner soll eine Dienstfreistellung vom gemeinsamen Kaffeetrinken mit der jungen Frau abhängig gemacht haben. Die Rekrutin schwächte allerdings am zweiten Verhandlungstag ihre bisherigen Aussagen ab, es hätte nie einen triftigen Grund für einen freien Tag gegeben.

Keine "entwürdigende Behandlung"

Richterin Michaela Wietrzyk sah in dem Verhalten des Vizeleutnants zwar ein "inakzeptables Verhalten", zu einem Missbrauch der Dienststellung sei es dadurch aber nicht gekommen. "Ein Klaps auf den Po und das Berühren des Oberschenkels stellen noch keine entwürdigende Behandlung dar", lautete ihre Begründung für den Zweifelsfreispruch. Selbst das Berühren der entblößten Intimzonen, wie es vor Jahren bei einem ähnlichen Prozess zur Anklage gestanden war, erfülle diesen Tatbestand noch nicht, sagte die Richterin.

Sämtliche ZeugInnenaussagen mussten an diesem zweiten Verhandlungstag wiederholt werden. Nach einem Computerabsturz nach der ersten Runde waren sämtliche Daten verloren gewesen. Nun wurde wieder schriftlich protokolliert. Staatsanwalt Friedrich Borotschnik ist mit dem Urteilsspruch nicht einverstanden, der Chefankläger geht in Berufung. (APA)