Das Oberlandesgericht Wien hat den Kurier auch in zweiter Instanz verurteilt, weil er mit Bildern im "Fall Christian" den höchstpersönlichen Lebensbereich jenes Buben verletzt habe, um dessen Sorgerecht die Eltern medienwirksam stritten. Die Entschädigung reduzierte die zweite Instanz aber von 20.000 auf 9000 Euro, berichtet Maria Windhager, Christians Anwältin. Die "Krone", in erster Instanz zu 136.000 Euro verurteilt, wartet noch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Der ORF wurde in erster Instanz verurteilt. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 23.6.2005)