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Die Verfassungsrichter fühlen sich nicht zuständig für die Frage, ob der ORF mit seinen Kurzberichten über die Bundesliga in die Eigentumsrechte von ATV+ eingreift. Der Privatsender zahlt im Schlepptau von Premiere für die Rechte mehr als zwei Millionen Euro. Da geht es nicht um Verfassungsfragen, finden die Höchstrichter und treten den Fall an den Verwaltungsgerichtshof ab. Regelmäßig werden Kontakte zwischen Premiere und Küniglberg über Livespiele der Bundesliga auch im ORF kolportiert. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 18./19.6.2005)