Klar sei, dass eine Aufhebung der derzeit gültigen Regelung durch den EuGH sofort anzuwenden sei, "das heißt, dass wir ab 8. Juli alle zulassen müssen". Deshalb benötigen die Unis "dringend die Hilfe des Gesetzgebers". Gemeinsam mit dem Bildungsministerium müssten dann Kapazitätsgrenzen festgelegt und von den Unis dezentral Auswahlkriterien festgelegt werden, so der Rektorenchef. Ob sich eine solche Regelung rein technisch, sprich zeitlich ausgehe, könne er nicht beurteilen.
Ministerium will "umgehend reagieren"
Das Bildungsministerium will nach der Verkündung des EuGH-Urteils "umgehend reagieren und eine zielführende Vorgangsweise festlegen, die im Interesse der Österreichischen Universitäten und ihrer Studierenden ist", erklärte der Leiter der Hochschulsektion, Sigurd Höllinger, in einer Aussendung. Derzeit werde intensiv daran gearbeitet, entsprechende Lösungsvarianten vorzubereiten.
Nach der Veröffentlichung des Urteils müsse dessen Begründung entsprechend interpretiert werden. "Obwohl Österreich das einzige Land in der Europäischen Union mit einem generell freien Hochschulzugang ist, soll bei einem negativen Urteil auch in Zukunft das Prinzip des freien Hochschulzugangs erhalten bleiben", heißt es seitens des Ministeriums.
Grünewald fordert Regierung zum Handeln auf
Der Wissenschaftssprecher der Grünen, Kurt Grünewald, forderte die Regierung auf, durch Verhandlungen auf EU-Ebene zu versuchen, den offenen Uni-Zugang zu sichern. Die Einführung von Zulassungsbeschränkungen auf breiter Basis halten die Grünen für den falschen Weg. So wie sich die EU zu einer dreiprozentigen Forschungsquote bekannt habe, sollten auch EU-weite Übertrittsquoten an die Universitäten definiert und budgetäre Konsequenzen daraus gezogen werden, meinte Grünewald.
SPÖ fordert "Vorrang für Österreichs Studierende"