Nach Inkrafttreten des neuen Universitätsgesetzes (UG) mit Anfang 2004 soll mit dem KV, der zwischen Gewerkschaft einerseits und dem Dachverband der Universitäten als Arbeitgeberseite andererseits verhandelt wird, das Angestelltenrecht anstatt des bisher vorherrschenden Beamtendienstrechts Einzug halten. Seit dem 1. Jänner 2004 gilt für Neueintretende an den Unis grundsätzlich bereits das Vertragsbedienstetengesetz, allerdings ohne einheitliche Regelungen.
"Wir haben jetzt ordentlich auf die Tube gedrückt, und es scheint Licht am Horizont erkennbar", erklärte Kdolsky. Vor allem beim großen Brocken "Karrieremodell" scheint nach Angaben des Personalvertreters eine Einigung in Sicht, wobei man sich in der Mitte getroffen haben dürfte, "weil beide Seiten sagen, das sei nicht das, was sie sich gewünscht hatten". Nicht durchsetzen konnte sich die Gewerkschaft etwa mit ihrem Wunsch nach einer einheitlichen Professorenkurie. Die Arbeitgeberseite halte am derzeitigen Kuriensystem fest, das zwischen Professoren und Mittelbau unterscheide. "Das ist ärgerlich, weil das der Intention des UG widerspricht", so Kdolsky. Auf der anderen Seite sei es etwa gelungen, Professuren für junge Leute zu schaffen.
Geplant ist vorerst, ein allgemeines Karrieremodell abzuschließen und notwendige Sonderbestimmungen für Mediziner und Kunstunis erst in der Folge auszuarbeiten. Bis zum Herbst müsse auch Einigung über das Geld erzielt werden, weil man bis Oktober die Berechnungen abschließen müsse, um im geplanten nächsten Drei-Jahres-Budget berücksichtigt werden zu können. Kdolsky glaubt nicht, dass dieses Thema ein Stolperstein werden könnte. "Wir werden sicher vernünftige Beträge fordern, bei einer Abflachung der Gehaltskurve und dafür höheren Einstiegsgehältern", so der Gewerkschafter. Als letzten Punkt müsse man sich dann noch über Kündigungsschutz und -fristen unterhalten, auch das sollte kein Streitthema sein, meinte Kdolsky. Einen Abschluss des vollständigen KV erwartet der Personalvertreter bis Ende des Jahres.