... Der Grund: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Prinzessin Caroline von Monaco Recht gegeben. Die Adelige hatte geklagt, weil Fotos von ihr beim Einkaufen in deutschen Magazinen veröffentlicht worden waren - und deutsche Richter das für zulässig erklärt hatten. Im "Caroline-Urteil" stellten sich die Straßburger Richter auf Seiten der Prinzessin: Ihr Recht auf Achtung des Privatlebens sei verletzt worden.

Im Nachbarland fürchtete man um den investigativen Journalismus, Society-Reporter sahen sich auf den Status des Hofberichterstatters degradiert. Selbst der Spiegel forderte die Bundesregierung zum Einschreiten auf. Eine Reaktion, die in Österreich kaum jemand nachvollziehen konnte. Denn das Urteil bezieht sich nur auf Belästigung bei privaten Tätigkeiten. Liegt ein "allgemeines öffentliches Interesse" an einer Veröffentlichung vor, könnten Bilder weiter abgedruckt werden.

Wirklich geändert hat sich die Praxis der Regenbogen- und Boulevardpresse in Deutschland durch das Caroline-Urteil ohnehin nicht. Die "Bild"-Zeitung berichtet seit Wochen mit Hingabe und reich bebildert über die Freizeitgestaltung des österreichischen Finanzministers. Der derzeit eine Klage deswegen prüft. (moe/DER STANDARD, Printausgabe, 10.6.2005)