"Caroline-Urteil"
Prinzessin Caroline von Monaco hatte beim EGMR gegen Deutschland geklagt, da die dortige Rechtsprechung zu Paparazzi-Fotos ihrer Ansicht nach ihr Grundrecht auf Schutz des Privatlebens von der Presse nicht ausreichend schütze, und Recht bekommen. Basis war Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens schützt.
"Meilenstein"
Ein Urteil, das auch in der Verhandlung der Causa Schmusefotos in aller Munde war. "Dieser Fall ist meines Erachtens sogar noch viel krasser als der berühmte Fall Caroline", sagte Grassers Anwalt Michael Rami im Gespräch mit der APA. Denn bei der Monegassin sei es "nicht um Fotos von intimen Begegnungen", sondern von "Alltagssituationen", etwa beim Einkaufen, gegangen. Schon jetzt glaubt er, dass das Grasser-Urteil "die Grenzen ziemlich genau aufzeigt". Er erwarte, dass das erstinstanzliche Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) bestätigt und ein "Meilenstein" werden wird, geht aber mit ziemlicher Sicherheit davon aus, dass es schließlich beim EGMR landen wird.
Darin ist er sich mit seinem Gegenüber Gerald Ganzger, einig: "Egal, wie das OLG entscheidet, eine Partei wird unzufrieden sein", sagt der Rechtsvertreter von "News". Ansonsten gibt es naturgemäß kaum Übereinstimmung in der Sache: Ganzger nämlich verweist auf die Argumentation der Straßburger Richter, wonach Prinzessin Caroline kein öffentliches Amt bekleide - auf den Finanzminister treffe dies wohl nicht zu. Darüber hinaus habe Caroline "auch nicht die Notwendigkeit, die Medien zu suchen. Sie hat keinen Nutzen davon". Anders verhalte es sich bei Grasser, der zuvor auch Interviews zu privaten Fragen gegeben habe. Rami wandte dazu ein: "Dass er sein Privatleben aktiv vermarktet hätte, kann ich in dieser Dimension nicht bestätigen."
"Badehosenfotos"
Nach Ganzgers Ansicht war die Verhandlung jedenfalls "überlagert" durch die in "Bild" - später - publizierten "Badehosenfotos", obwohl diese gar nicht Gegenstand des Verfahrens waren. Rami allerdings prüft eigenen Aussagen zufolge bereits die "Bild"-Fotostrecken.