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Die SPÖ hat Klage gegen das neue ÖH-Gesetz eingebracht. Die diesjährigen ÖH-Wahlen finden allerdings bereits nach dem neuen Wahlrecht statt.

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Wien - Die SPÖ hat eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen das von der Regierung im Herbst beschlossene ÖH-Wahlrecht eingebracht. Nach Ansicht der SPÖ verstoße es gegen den Gleichheitsgrundsatz, teilte am Mittwoch SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures bei einer Pressekonferenz mit. Große Universitäten seien bei der Mandatszahl benachteiligt. Zudem gebe es die Möglichkeit, Stimmen mehrmals abzugeben. Das sei "demokratiepolitisch bedenklich".

"Die Regierung und Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) kann nichts weniger leiden, als eine kritische Vertretung der Studierenden", so Bures. Aus diesem Grund gebe es auch dieses ÖH-Gesetz. "Unbequeme Mehrheiten" sollten damit beseitigt werden.

Es sei wichtig, dass die Studierenden bei den derzeit laufenden ÖH-Wahlen vom ihrem Wahlrecht Gebrauch machten und dem "Angriff auf die Demokratie eine Abfuhr erteilen", forderte Bures. Angesichts von Studiengebühren und des "undemokratischen Wahlrechts" habe sich die Regierung eine Abfuhr der Studenten "redlich verdient". (APA)