Bis zu 30 Prozent der Franzosen vor dem Referendum noch unentschlossen - Für Mehrheit müssten drei Viertel davon Ja sagen
Redaktion
,
Paris - Zwei Tage vor der französischen Volksabstimmung über
die EU-Verfassung sind die Befürworter des Vertragswerks mit allen
Mitteln darum bemüht, die rund 20 bis 30 Prozent unentschlossenen
Franzosen für sich zu gewinnen. Nur diese können eine Tendenzumkehr
bringen, nachdem in Umfragen seit Wochen bis zu 55 Prozent erklärten,
dass sie gegen das Grundgesetz stimmen werden.
Zu den Unentschlossenen kommen jene Bürger hinzu, die zwar eine
Wahlabsicht in den Umfragen erklärt haben, die aber ihre Meinung aber
noch ändern könnten. Nach Angaben der Meinungsforschungsinstitute
betragen sie zwischen 9 und 22 Prozent.
Stimmenthaltungen
Das dritte noch nicht ausgeschöpfte Wählerreservoir sind jene
Bürger, die sich am Sonntag enthalten oder einen weißen Stimmzettel
abgeben wollen. Nach Angaben des Instituts CSA sind dies etwa 35
Prozent der Wähler, das heißt 26 Millionen der insgesamt 42 Millionen
in die Wählerlisten eingeschriebenen Franzosen. Bei einer
Enthaltungsrate von 35 Prozent verfügt das Nein laut Umfragen über
einen Vorsprung von zwei Millionen Wählern. Wenn man von 20 Prozent
Unentschlossenen ausgeht, so müssten drei Viertel von diesen für das
Ja stimmen, um eine Mehrheit für die Verfassung zu erhalten.
"Ja wäre eine wahre Überraschung"
"Das Nein kann ein bisschen abnehmen oder auch zunehmen, ein Sieg
des Ja wäre aber eine wahre Überraschung", analysierte der
SOFRES-Experte Brice Teinturier. Eine CSA-Umfrage hat überdies
ergeben, dass die Nein-Wähler fester von ihrer Entscheidung überzeugt
sind als die Ja-Wähler. Von diesen erklärten 27 Prozent, dass sie
noch ihre Meinung ändern können, bei den Nein-Wählern sind es nur 23
Prozent. Der Anteil der Ja-Wähler, die noch ihre Meinung ändern
könnten, ist bei den Linkssympathisanten mit 29 Prozent besonders
hoch und bei der Rechtssympathisanten mit 14 Prozent eher niedrig. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.