Montag bekamen die Bundeswettbewerbsbehörde sowie die Verlage Styria Medien AG und ET Multimedia das Urteil von Kartellrichter Horst Häckel. Erst Mittwoch soll die Entscheidung veröffentlicht werden. Nach Informationen des STANDARD genehmigt das Kartellgericht die Fusion der Styria-Tochter "Die Presse" mit der ET Multimedia, der 50 Prozent am "Wirtschaftsblatt" gehören. Freilich mit Auflagen.

Die beiden Blätter dürfen zum Beispiel ihre Redaktionen nach inoffiziellen Informationen aus den betroffenen Unternehmen nicht zusammenlegen. Derlei hat Styria-Vorstandschef Horst Pirker schon ausgeschlossen.

Gemeinsame Anzeigenpakete untersagt das Kartellgericht nach diesen Informationen ebenfalls, insbesondere eine gemeinsame Vermarktung von Stellenmarktanzeigen. Gemeinsame Beilagen von "Presse" und "Wirtschaftsblatt" sind indes in bestimmten Segmenten möglich. Business People könnte die ET Multimedia künftig Abonnenten auch zur "Presse" dazupacken, wenn das wirtschaftlich Sinn ergibt.

Einzelne Auflagen sollen - wie auch im Kartellurteil zur Fusion von "News"- und "profil"-Gruppe von 2001 - zeitlich befristet sein.

Die Styria darf nun ihre Tochter "Die Presse" in die ET Multimedia einbringen und damit an der ETM 75,1 Prozent übernehmen. ETM-Altaktionäre wie die UIAG bleiben - mit entsprechend geringeren Prozenten - vorerst an Bord. (Harald Fidler/DER STANARD, Printausgabe, 24.5.2005)